Nicht mit uns TUI!

Jupp

/ #269 Re:

2017-11-24 11:31

#126: -  

Das ist richtig ,

bei uns ist es die 3 Flugzeitveränderung für unsere Reise am 05.12.2017 inclusiv Flughafen änderung .

 

Der BGH hat am 10.12.2013

ein Grundsatzurteil gefällt : AZ.: XZR 24/13

das besagt , gebuchte Flugzeiten müssen eingehalten werden , Flugzeitenänderungen sind

Vertragsänderungen und können nicht einseitig geändert werden .

Auch hatte das Gericht die Vertragsklausel bei der AGB der Firma Tui für unzulässig erklärt ,

wo die TUI sich vorbehält Flugzeiten zu ändern . ( ist auch nicht mehr in der AGB aufgefürt ) .

Also sind hier die Rechte der Verbraucher gestärkt worden .

Beim BGH 2013 hatte TUI in der letzten Instanz verloren , und zwar hatte eine Verbraucherzentrale gegen die TUI geklagt .

 

Ich hoffe ich konnte vielen helfen .

Ein Schiffreisender aus Köln