Kein aus für die Sonntags-Börse Wittenburg und Ruthen


Anonymous

/ #4 Ein paar zielen zur sache von Christian Strube

2015-07-16 18:20

Christian Strube Hallo, ich möchte an dieser Stelle den Zeitungsartikel etwas korrigieren.
Die Bauaufsichtsbehörde LWL-PCH fordert seit 2013 eine Nutzungsänderung der Veranstaltungsflächen in Wittenburg und Ruthen. Da sich die Flächen im Außenbereich befinden ist ein Bebauungsplan die Voraussetzung für eine Nutzungsänderung. Laut der schriftlichen Angebote der Planungsbüros belaufen sich die Gesamtkosten für die Nutzungsänderungen auf 60.000,00 Euro (Sechzigtausend). Das Angebot ist nach Aussage des Planungsbüros klein gerechnet kann nach Gebührenordnung eher locker 70.000,00 Euro (Siebzigtausend) kosten, wobei eine erfolgreiche Umsetzung der Nutzungsänderung nicht garantiert ist. Bei einer Standgebühr von 15 Euro pro Stand...egal wie groß der Stand ist und einem Eintritt von 1 Euro abzüglich Steuern, Freigetränk, Personalkosten, Strom, Wasser, Versicherungen, Pacht, Genehmigungen und und und... steht dieser Betrag in keinem Verhältnis!!!
Der Landkreis LWL-PCH genehmigt uns 10 Veranstaltungstage im Jahr. Sollten es mehr werden, ist eine Nutzungsänderung laut Aussage vom Landkreis LWL-PCH notwendig. Wir veranstalten die Sonntags-Börse allerdings an 8 Wochenenden (Sa-So), sowie jeweils einen Tag im November und Dezember (siehe Termine www.sonntags-boerse.de). Die Stadt Wittenburg rät dazu, die Veranstaltungsfläche an den anliegenden Obstbau-Wittenburg anzubinden, da dort eine Gewerbefläche im Außenbereich ist. Die Bürgermeisterin der Stadt Wittenburg hatte uns im Januar 2014 als neu gewählte Bürgermeisterin dazu geraten, die Termine als 1./2. statt 1.+2. zu beantragen, und wortwörtlich gesagt, dass auch sie ein Veranstaltungswochenende als eine Veranstaltung sieht. Die IHK-Schwerin wies auf dem §61 Abs.1 Nr.12f LBauO M-V hin, dass der Markt allgemein genehmigungsfrei ist. Doch der Landkreis LWL-PCH will eine Nutzungsänderung für 70.000,00 Euro und aus meiner Sicht den Markt der auch mittlerweile eine Begegnungsstätte ist, zerstören! Wir wollen keine Gebäude errichten und auch keine Bodenversiegelungen machen, sondern nur einen Flohmarkt veranstalten, der an 10 Wochenenden (Sa-So) von 365 Tagen im Jahr stattfindet. Der Landkreis LWL-PCH kann Ausnahmen erlassen, wenn er nur will!