Nicht mit uns TUI!


Gast

/ #258 Interessanter Aspekt

2013-10-12 07:34

Oder andere Frage; bei einer Flugumbuchung auf TUI Fly, welche ursprünglich nicht gebucht war, hat dann der Kunde plötzlich weniger Freigepäck und darf dann die 5 kg noch kostenpflichtig nachbuchen und erhält keine kostenlose Bordverpflegung,

Eine sehr gute Frage!

Eigentlich hätte der Kunde ja einen Anspruch auf die gebuchten Leistungen. Da aber Flugzeiten und Fluggesellschaft unverbindlich sind, kann es hier sehr spannend werden. Denn bei einer unverbindlichen Fluggesellschaft dürfte die Verpflegung und das Gepäckgewicht ja nicht zu den zugesicherten Leistungen gehören.

Eventuell wird sich diese Frage aber in Zukunft gar nicht mehr stellen. Denn die Verbraucherzentrale in Hannover klagt ja gegen die TUI daraufhin, daß veröffentlichte Flugzeiten auch verbindlich sein müssen. (Hier hat man sich in diesem Fall absolut den falschen ausgesucht) In den ersten Instanzen wurde dies bestätigt, jedoch immer mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, daß es einem Veranstalter immer freigestellt ist die Flugzeiten anzugeben. Somit könnte es bald wieder der Fall sein, daß wir Pauschalreisen wie vor 30 Jahren buchen, als man Flugzeiten eben mit den Reiseunterlagen erhalten hat und nicht vorher. Somit könnte sich das Problem einfach lösen und bis dahin würde ich den Kunden dazu raten möglichst Veranstalter zu meiden, die auch die TUI Fly im Flugprogramm haben.

Gruß

Berthold