Verhinderung der Baumaßnahme im Garten Mühlheimer Hauptstr. 5

Die Hauptstraße in Mühlheim ist der letzte Straßenzug, der sich baulich und architektonisch noch in einem Zustand befindet, wie er vor dem 2. Weltkrieg typisch für die Bauerndörfer im Leiningerland und insbesondere im Eistal war. Auf einer Strecke von nur 300 m liegen 10 Einzeldenkmäler, davon eine Kirche, ein Schlussstein (Hausnr. 17) und acht Wohngebäude (Nr. 5, Nr. 11, Nr. 20, Nr. 26, Nr. 27, Nr. 31 und Nr. 39).  

Der Anfang der Straße, von Westen gesehen, ist geprägt durch ein Kulturdenkmal, den ehemals Mohrschen Hof. Es ist ein Gutshof, bestehend aus Herrenhaus, dem ehemaligem, nun zu Wohnzwecken umgebautem Scheunentrakt und dem historischen Bauerngarten in der Kurve.

Das gesamte Ensemble steht unter Denkmalschutz.

Im Garten plant ein Investor den Bau eines 3-stöckigen Mietshauses mit 3 Wohnungen. Die Giebelhöhe soll 11,5 m betragen.

Nicht nur dass das kulturhistorisch bedeutsame Haupthaus damit komplett verdeckt wäre, auch die umliegenden Häuser auf der anderen Straßenseite in westlicher und nördlicher Richtung würden eine starke Beeinträchtigung durch den Schattenwurf des Gebäudes erleiden. Außerdem ist der Garten ein begehrter Brutplatz für Nachtigallen, und auch ein Pirol hat hier ein Nest.

Alle Anwohner, aber auch viele andere Bürger, die den besonderen Charakter Mühlheims bedroht sehen, sind strikt gegen eine solche, derart dominante Baumaßnahme.

Hinzu kommt die schon jetzt prekäre Verkehrssituation in dem kurzen Teilstück zwischen den beiden Kurven. Wenn nun mitten im schwer einsehbaren Verlauf zwischen oberer und unterer Kurve eine zusätzliche Ausfahrt mit reger Frequentierung hinzukommt, wie sie sich durch die sechs geplanten Autostellplätze bereits abzeichnet, wird der Verkehrsfluss in diesem Bereich zusätzlich gestört werden. Die Busfahrer können bereits jetzt ein Lied davon singen. Es vergeht kein Tag ohne Stauung und im Herbst verschärft sich die Situation durch die Rübentransporte nach Offstein zusätzlich.

Wenn das Projekt zu diesem Zeitpunkt unterbunden würde, würde keiner Partei ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, da der Kauf noch nicht getätigt wurde.

Weil wir uns

- für die Bewahrung des einmaligen Mühlheimer Ortsbildes,

- gegen die Verminderung des Wohnwertes für die Anwohner,

- und gegen die Störung des Verkehrsflusses mit erhöhter Unfallgefahr aussprechen möchten,

unterzeichnen wir das Bürgerbegehren gegen die geplante Baumaßnahme in der Mühlheimer Hauptstraße 5.

 

 

 

 

 


Reiner Trinkel, Albsheimer Hauptstr. 51, 67283 Obrigheim    Verfasser der Petition kontaktieren