Hilfsappell für besonders bedrohte Flüchtlingsopfer



Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Paruar Bako, ich bin 20 Jahre jung und studiere Wirtschaftsrecht in Osnabrück.
Zurzeit halte ich mich im Nordirak auf, um auf die hier herrschenden Umstände der Ezidischen (Yezidischen) Religionsgemeinschaft aufmerksam zu machen. Dabei sind mir Menschen aufgefallen, die keine oder nur unzureichende Hilfeleistung erhalten haben und deren Existenz, auch bei einer Änderung der Gesamtsituation, weiterhin bedroht bleibt, da es ihnen schlicht an einer Existenzgrundlage ermangelt. Die vorherrschenden Umstände im Irak verbieten es, ein menschenwürdiges und nicht existenzbedrohtes Leben zu führen, so dass die Würde und somit die Grundrechte einer jeder Person bedroht bzw. nicht existent ist. Daher möchte ich Sie darum bitten, sich meinem Anliegen und somit dem dieser Menschen anzunehmen.

Auf Grundlage des § 25 Aufenthaltsgesetz wird in der Bundesrepublik Deutschland einer bestimmten Personengruppe aus humanitären Gründen Asyl gewährt. So können die Personen, denen die Flucht nach Deutschland gelungen ist, einen Asylantrag stellen und es ist aufgrund der derzeitigen Situation im Nordirak beinahe sicher, dass sie als Asylbewerber anerkannt werden. Trotz dessen, dass diese humanitäre Hilfe sehr lobenswert ist, weißt sie jedoch auch Mängel auf.
Zwar erlauben sie Mitgliedern der Ezidischen (Yezidischen) Gemeinschaft aus dem Irak den Aufenthalt in der Bunderepublik Deutschland, jedoch fehlt es an einer dringend erforderlichen Kategorisierung nach der Bedürftigkeit. Die Beeinträchtigung dieser Flüchtlinge spaltet sich in der Schwere.

Daher muss eine Kategorisierung nach der Bedürftigkeit dieser Personen vor Ort getroffen werden. Hierbei müssen Vollweisen, Verwitwete, Kleinkinder, Behinderte, Erkrankte und Personen, welche nicht in ihre Familien zurückkehren können, bevorzugt erfasst und behandelt werden.
Diese Flüchtlinge, die im Verhältnis zur herrschenden Mehrheit der Flüchtlinge, eine schwerwiegendere Benachteiligung durch den Verlust wichtiger Familienmitglieder erfahren mussten, verlangen einen unverzichtbaren Vorrang. Grundlagen der Analyse müssen unter anderem die gegebenen familiären und sozialen Verhältnisse sein. Besonders bevorzugt sind hierbei jenen zu behandeln, die durch den Verlust vieler oder aller Familienangehörigen zwangsweise auf sich allein gestellt sind, sodass Ihre Existenz bedroht wird.

Nachweise über die entsprechende Feststellung werden durch die zuständigen Behörden Vor Ort erbracht. Hierfür stehen Dozenten der Universität Dahuk gemeinsam mit einem Komitee durch Dr. Mamou F. Othmann, Minister a. D., zur Verfügung.
Auch sind die Mehrheit der Ezidischen Gemeinden in Deutschland dazu bereit, die dafür notwendigen organisatorischen Vorbereitungen zu treffen und als Vermittler zu agieren. Eine Liste mit den teilnehmenden Gemeinden werden wir Ihnen zum gegebenen Zeitpunkt übersenden.
Wir schätzen die Anzahl der Personen, mit einem außergewöhnlich schweren Schicksal auf bis zu 200 Personen. Hinsichtlich dieser besonderen Einzelfälle, bitten wir Sie, den Kooperationspartnern 200 Aufnahmeplätze vorzubehalten. Durch das Verfahren bekommen Menschen, die erstgradig bedroht sind, die Möglichkeit auf ein Überleben.

Bitte schenken Sie mir Ihre Aufmerksamkeit und drängen Sie auf ein Handeln. Solange bleibe ich im Irak und versuche diesen Menschen beim Überleben zu helfen. Bitte geben sie den Schwachen eine Stimme. Helfen sie denen, die es am nötigsten haben. In Erwartung auf eine rasche Rückäußerung verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Paruar Bako