Pro Naturraum Schrote
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Armin Gross |
#8 Re: Hier ist nicht Alles richtig!2012-05-07 12:23#5: zukünftiger Nachbar - Hier ist nicht Alles richtig! Hier eine kurze Stellungnahme der BI: zu 1. und 2. Pläne, die zeigen, dass 45 Bäume gefällt werden, liegen uns vor. Ersatzpflanzungen entlang des Zaunes ist nicht möglich wg Abstand (2, 5 m Baukörper, 1,5 m Terassen und Balkone). Ersatzpflanzungen sind als Streuobstwiese auf einem sehr schmalen Streifen von ca. 6-8 m Breite (hier sind die vorliegenden Pläne ungenau bzw. falsch), das funktioniert so nicht. Es ist hervorzuheben, dass eine Umweltkartierung der Arten aufgrund der Jahreszeit (Winter; nur der Baumbestand wurde kartiert) vor Ort nicht stattfand! zu 3. Es werden keine Abstandsflächen kritisiert, hier werden die gesetzlichen Vorschriften eingehalten. Es wird der sehr knappe Abstand zur Schrote kritisiert mit Wänden von knapp 10 m bzw. 14 m (4-geschoss. Stadtvilla). Desweiteren wird hier mit zweierlei Maß gemessen, da Anwohnern in den umliegenden Strassen entsprechende Bauanträge für Erweiterungen abgelehnt wurden und zwar mit genau der Argumentation, mit der wir uns gegen die vorgesehene Bebauung des Schroteparks wehren. zu 4. die aktuelle Verwahrlosung ist einzig durch den Eigentümer zu verantworten! Bis vor ca. 2 Jahren waren die Grundstücke verpachtet und sahen anders aus. |
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Gast |
#10 Re: Re: Hier ist nicht Alles richtig!2012-05-07 22:15:55#8: A. Gross - Re: Hier ist nicht Alles richtig! Sehr geehrte Frau Gross, 1.) Laut Bebauungsplan ist eine Grundflächenzahl von maxmial 0,4 zulässig. Da somit MAXIMAL 40% der Grundstücksfläche (tatsächlich noch weniger) bebaut werden, ist entlang der Schrote genügend Raum für Baumpflanzungen vorhanden. Die Hausbesitzer werden die Bäume wohl eher neben dem Gebäude pflanzen und nicht direkt zwischen Zaun und Gebäude, um den Blick zur Schrote zu ermöglichen. 2.) Sie wissen als Architektin doch genau, dass der Umweltbericht zum Bebauungsplan durch einen unabhängigen, anerkannten Fachgutachter erstellt wurde. Dieser war sicherlich auch vor Ort und hat den Baumbestand erfasst. Sonst könnte auch der Umfang der Ausgleichsmaßnahmen nicht festgelegt werden. Die im B-Plan und Umweltbericht erfassten Bäume sind doch nicht "zufällig eingestreut" wurden. 3.) Sie haben Recht, dass sich der Zustand des Grundstücks in den letzten Jahren verschlechtert hat. Ein innerstädtisches Paradies gab es hier aber auch vor 5 Jahren nicht. Bedenken Sie auch, dass das Grundstück erst im letzten Jahr den Eigentümer gewechselt hat. Für die Verschlechterung des Zustands ist hauptsächlich der vorherige Eigentümer verantwortlich. Um so besser ist es, dass hier jetzt gebaut wird. |
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