Europaweite Videoüberwachung an Schlachthöfen und Dokumentation

Bernd Wolfgang Meyer

/ #221 Stellungnahme zu Forderungen & Regelungen zum Schächten

2013-01-28 21:35

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Von: ghgdo@t-online.de [mailto:ghgdo@t-online.de]
Gesendet: Sonntag, 20. Januar 2013 19:57
An: Bernd-Wolfgang.Meyer@t-online.de
Betreff: Schächten

Landesverband der Amtlichen Fachassistentinnen und Fachassistenten Thüringen-Anhalt-Sachsen e.V. Lava
Geschäftsstelle: Grüntaler Weg 23 in 04600 Altenburg

Sehr geehrter Herr Meyer,

ich vermute, dass Sie angefügten Brief nicht bekommen haben können bzw. nicht kennen.
Ich entschuldige mich für dieses Versäumnis.


Dr.med.vet. G.Domel
Geschäftsführer


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Stellungnahme zu Forderungen & Regelungen zum Schächten
Herrn
Bernd Wolfgang Meyer
Bernd-Wolfgang.Meyer@t-online.de
Altenburg, den 01. Juni 2011
AZ: G-03-2011


Offener Brief an o.g. Adressaten
zu seiner Forderung vom 23.04.2011, von ihm an die Bundesministerin für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz gerichtet mit der Bitte die Erlaubnis und Duldung des Schächtens in Deutschland aufzuheben

Sehr geehrter Herr Meyer,

Auf nicht einfach erklärbare Weise ist oben näher bezeichnete Forderung in unsere Hände gelangt.
Obwohl wir die uns berechtigt erscheinende Hoffnung haben, dass Ihr Aufruf nicht die notwendige Zustimmung erfährt, um eine politische Umsetzung zu erreichen, sehen wir uns veranlasst, Ihnen einige Gesichtspunkte zu nennen, die in Ihrem Papier vollkommen ausgelassen werden.
Insbesondere muss Einiges zu der Stellungnahme von Herrn Dr. med. Werner Hartinger gesagt werden. Sie ist für unsere Begriffe entweder nicht ganz sauber zitiert oder missverstanden worden.
HISTORISCH gesehen ist das Schächten
Einerseits
vor Jahrhunderten bzw. Jahrtausenden zu einer inzwischen religiös verbrämten Forderung von eigentlich ein vernünftiges Anliegen bezweckenden Menschen geworden. Diese glaubten sicherzustellen zu müssen, dass weitestgehend von Blut freies Fleisch gewonnen, gehandelt und gegessen werden sollte. Dieser Glaube resultierte nicht zuletzt
- aus den klimatischen Verhältnissen des Nahen Ostens,
- aus der Tatsache, dass Blut ein ideales Nährmittel für Keime ist und somit den Verderb beschleunigen kann,
- aus der Erfahrung, dass Verderb eintritt, wenn sich Fleisch nicht schnell trocknen lässt.
Obendrein wurde, wie wir heute wissen, nicht unberechtigt, Blut als das Medium angesehen, welches in der Lage ist, Krankheiten weiterzugeben, wobei noch nicht erkannt war, dass es sich um Infektionskrankheiten handelte.
Mit der Überführung dieser rein empirischen Erkenntnisse in einen religiösen Ritus fanden zahlreiche Differenzierungen, auch aufgrund der Splittung des moslemischen Glaubens, statt, die heut nicht mehr alle als naturwissenschaftlich relevant angesehen werden können.
Andererseits
haben sich die Deutschen durch ihre Zustimmung zum Nationalsozialismus, denn Adolf Hitler hat sich nicht an die Macht geputscht, sondern wurde in die Macht gesponsert und gewählt, in eine besondere Verantwortung gegenüber geschändeten und verfolgten Völkern wie auch Religionen gebracht. Und eine der ersten, „natürlich völlig legalen Rechtsvorschriften“ des Dritten Reiches bestand in der Verordnung über das Schlachten von Tieren vom 21. April 1933 – Reichsgesetzblatt Teil I S. 212 (BGBl. III 7833-2-1). Sozusagen ein Geburtstagsgeschenk an den >>Führer<<, dem es demonstrativ gelang, auch mittels seiner Schäferhunde, unter Beweis zu stellen wie wichtig Tierschutz ist und wie human sein Regime ist. Über das Ende dieser Zeit und dieser Lügen brauchen wir Ihnen nichts zu schreiben. In dieser, auf dem ebenfalls damals neugefassten Tierschutzgesetz beruhenden Verordnung wurde ein gezielter Schlag gegen das (orthodoxe) Judentum geführt. Dieser Stil erscheint nicht nachahmenswert.


NATURWISSENSCHAFTLICH betrachtet, sind die Ausführungen von Herrn Dr. Hartinger bereits in den ersten Zeilen geeignet, ein Horrorszenario aufzubauen, was so nicht existiert.

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass <>, ohne das ein Zusammenbruch der Wahrnehmungsfähigkeit des Tieres eintritt. Insbesondere die Wörter <> und <> suggerieren einen mehr oder weniger schnell bzw. langsam verlaufenden Prozess. Das ist beim fachkundig ausgeführtem betäubungsfreiem Schächten nicht der Fall. Mit einem blitzschnellem Schnitt, der ein sehr scharfes und dementsprechend großes Messer voraussetzt, sowie eines sachkundigen und geschulten Fachmannes bedarf, wird das Tier durch den Schock von Schmerz und Blutverlust in Sekundenschnelle in den Zustand der Wahrnehmungslosigkeit versetzt. Die Endorphine, welche das Zebra in der Natur vor wahnsinnigen Schmerzen schützen, wenn ihnen das Nilkrokodil bei lebendigem Leibe und ohne direkte Einwirkung auf das Großhirn, durch Drehen im Wasser das Hinterbein herausreißt, üben auch beim schnellen, tiefen, bis auf die Wirbelsäule reichendem Schächtschnitt ihre schützende Wirkung aus.

Aus unserer Sicht „erfreulicherweise“, widerlegt Herr Dr. Hartinger mit seinen eigenen Worten in den nächsten Zeilen das von ihm aufgebaute Horrorszenario:
<>,
<>,
<>.
Allein die beschriebenen Folgen führen zu einem schockartig eintretendem Hirn und Herztod. Sie sind zeitlich nicht geeignet, Schnittschmerzen und Atemnot als quälende und belastende Ereignisse für das Schlachttier hervorzubringen.

Genauso muss die angesprochene <> eingeschätzt werden. Schon die Wortwahl weist auf eine ungerechtfertigte Vermenschlichung des Vorgangs hin und zielt darauf humanitäre Gefühle zu aktivieren, die viel wichtigeren Prozessen und Vorgängen in der Lebensmittelindustrie zugewendet werden sollten, auf die wir noch zu sprechen kommen werden.

Auch der nächste Satz hält einer kritischen Prüfung nicht stand: <> Angstbedingte verstärkte Atemreaktionen werden während der Vorbereitung des Schlachttieres für seine Tötung gezeigt, wenn das Schlachttier durch Zwangsmittel (Stricke, Fesseln) niedergerungen wird und nicht sofort der tödliche Schnitt erfolgt. Diese Angst ,als der menschlichen Todesangst vergleichbar zu interpretieren, ist ein schwerer Fehler. Das Tier wird in eine Situation versetzt, die anders als sein herkömmlicher Alltag ist. Es versucht dieser Situation zu entkommen, ohne eine Ahnung vom nahenden Tode zu haben. Beweis dafür ist das Fehlen jeglicher Gegenwehr selbst sehr starker Schlachttiere (Bullen), wenn sie in ihnen eigentlich verdächtig erscheinen müssende Räume oder in die Nähe des Todesortes ihrer Stallkameraden oder Artgenossen gelenkt und geleitet (getrieben) werden.
Die genannten <> sind fast ausgeschlossen, wenn ein schnelles und kraftvolles Schächten vorgenommen wird.
Wenn <>, wie von Dr. Hartinger beschrieben, so dass nachgeschnitten werden muss, sind inkompetente bzw. sachkundelose Pfuscher am Werk.

Wenden wir uns dem nächsten Abschnitt zu, in dem vom <>, der <> und der weiteren <> gesprochen wird. Als erstes müssen wir reklamieren, dass die Tiere „Bewusstsein“ zeigen und „Bewusstlosigkeit“ erleiden können. Das soll keineswegs ein akademischer Streit werden, sondern eine klare Sprache als Ausdruck klarer Gedanken einfordern. Tiere nehmen nach am meisten verbreiteter Ansicht, was noch lange nicht heißt, dass das richtig sein muss, ihre Umwelt und Artgenossen wahr und reagieren reflektorisch, instinktiv, hormonell gesteuert, genetisch bedingt auf die einwirkenden Reize, ohne sich ein Bild, ein Abbild, ein Abstraktum von sich und ihrer Umwelt erschaffen zu können. Alles andere muss nach geltendem Wissenstand als unzulässige Vermenschlichung angesehen werden. Tiere können also höchstens wahrnehmungslos, schmerzlos und bewegungslos werden, was auch die erklärten Ziele einer sachgerechten Betäubung sind, die das Schlachten nach unseren mitteleuropäischen Traditionen einleitet.
Durch einen exakten Schächtschnitt beim Rind müssen die äußere Drosselvene (v. jugularis externa), die innere Drosselvene (v. jugularis interna), die gemeinsame Kopfarterie (a. carotis communis), aber auch der Vagussympathicusstamm (truncus vagosympathicus) innerhalb einer Sekunde; also innerhalb der Zeit des Aussprechens des Wortes „einunddreißig“, neben allen anderen Gefäßen und Nerven, die zwischen der Wirbelsäule und Fußseite des Halses liegen (also ventral der Wirbelsäule am Hals), sowie Luft- und Speiseröhre zerschnitten sein. Lediglich die tiefe Halsarterie und –vene (a. et v. cervicalis profunda), Wirbelarterien und –venen (a. et v. vertebralis), die arteriellen wie venösen Rippenhalsstämme (trunci costocervicalis – a. et v.) dürften noch erhalten bleiben. Diese sind nicht in der Lage eine ausreichende Blutdurchströmung des Hirns zu gewährleisten. Wahrnehmungsvorgänge können nicht mehr realisiert werden.

Ab Zeile 34 bis Zeile 40 der uns vorliegenden e-mail – Version werden die Ausführungen abenteuerlich:
Welche Vorschriften legen das Aufhängen der Tiere zum Schächten an den Hinterbeinen fest – uns sind keine bekannt für Deutschland bzw. die EU. Wenn dem Autor/ den Autoren des Aufrufes ein solches Verfahren praktisch begegnet ist, muss das nicht kommentarlos als richtig oder sogar legal angesehen werden.
Auch handelt es sich beim geschächteten Rind oder Schaf nicht um einen blutenden Organismus (im Sinne eines Verkehrsunfall - Opfers), sondern einen wahrnehmungslosen Schlachttierkörper, dessen Blutentzugsschock zur einer, wenn nicht sogar der schnellstmöglichen Tötung geführt hat.

Im nächsten Abschnitt wird eine Legende gepflegt, die mit den Naturwissenschaften nichts mehr zu tun hat. Diese Legende gehört in den Bereich solcher Geschichten, wie der vom Hackklotz, welchen der Henker dem Klaus Störtebecker zwischen die Beine werfen musste, damit er nicht ohne Kopf (vom Scharfrichter abgeschlagen) an allen seinen ehemaligen Besatzungsmitgliedern vorbeilief; was sich Störtebecker ausbedungen und vorgenommen hatte, um seine Leute vor seinem Schicksal zu bewahren. Oder der Geschichte vom Hahn, der sich nach betäubungslosem Abhauen des Kopfes mittels Flug über das Scheunendach noch als tapfer ums Leben kämpfendes Tier zeigte.
Es muss einfach und klar gesagt werden, ein ausgeblutetes Tier ist tot (hirn- und herztot). Es vermag sich nicht mehr zielgerichtet zu bewegen, es vermag sich nicht mehr zu orientieren, es vermag nicht mehr einen Ausgang zu erkennen, geschweige sich zu erheben und diesen erreichen zu wollen.
Selbstverständlich bestehen reflektorisch und enzymatisch bedingte Reaktionen in den Muskeln noch sehr lange. Noch Stunden nach der Schlachtung zuckt die Kaumuskulatur von Kaninchen. Jedes gestreckte Wildtier schlegelt. Selbst zielgerichtet betäubte Rinder können noch minutenlang trotz Sturzentblutung Exitationen zeigen. Selbige, das dürfte Dr. HARTINGER bestens bekannt sein, treten bei der herkömmlichen Narkose des Säugetieres, Menschen eingeschlossen, zwecks chirurgischer Eingriffe auf, ohne dass der Patient das Geringste davon weiß oder auch nur ahnt – soweit einige Beispiele zum Bereich Wahrnehmung bzw. Bewusstsein.

Der nachfolgende Teil wird mit den Worten Herrn Dr. Hartinger’s eingeleitet: <> Das ist weit gefehlt. Wir werden jetzt nicht absonderliche Perversitäten aufführen, um das Gegenteil zu beweisen, sondern weisen lediglich auf Schlachttiertransporte in Mitteleuropa, Deutschland eingeschlossen, hin, die länger als 8 Stunden dauern. Bei diesen Transporten, insbesondere im Falle abgemolkener Milchkühe, werden bis 1 % der transportierten Tiere zu Tode „transportiert“. Oder sie befinden sich in einem so erbarmenswürdigen Zustand, dass sie aus Tierschutzgründen bei Ankunft in der Schlachtstätte getötet werden müssen und keiner Schlachtung mehr zugeführt werden können. Wir ersparen uns den quantitativen Vergleich der Anzahl jährlich in Deutschland geschlachteter Milchkühe mit der Anzahl der geschächteten Tiere. Aber gegen diese, durch starke Lobbyisten geschützten Vorgänge, stellt sich kaum jemand, ausgenommen animal angels. Das ist ein Beispiel für die weiter vorn angedeuteten zu korrigierenden Vorgänge und Prozesse, die im Zusammenhang mit der Fleischindustrie stehen.
Die Behauptung, dass der Schnitt mit dem Messer beim Schächten bis zu einem Dutzend Mal wiederholt werden muss, nährt bei uns einen eindeutigen Verdacht. Auf der diesjährigen Haupttagung des Bundes der beamteten Tierärzte in Bad Staffelstein wurde ein Film vorgeführt, welcher geeignet war, das Schächten als tierschutzrechtliche Katastrophe darzustellen. Die Beschreibung durch und die Behauptungen von Dr. Hartinger passen zu gut auf diese Abbildungen vom Schächten, um ein Zufall sein zu können. Die Wahrscheinlichkeit, dass seine Darstellung nach diesem oder ähnlichen Materialien in/ aus den Medien erstellt wurden, muss vom nicht Voreingenommenen als hoch angesehen werden. Ohne jemals mit einem geschultem und durch Nachweis seiner Sachkunde sicherem Fleischer/ Metzger gesprochen zu haben und schächtendes Schlachten in natura gesehen zu haben, sollte sich keiner an dieses Thema wagen.

Auf die beiden letzten Abschnitte des Aufrufes lohnt es sich nicht mehr einzugehen. In populistischer Weise wird versucht eine Bevölkerungsmehrheit zu vereinnahmen, werden Begriffe aus dem Menschenrecht, wie z.B. „Folter“ unkritisch auf das Gewinnen des Fleisches warmblütiger Tiere übertragen.

Auch wenn Ihre und unsere Positionen konträr zu sein scheinen, bitten wir Sie zu bedenken:

Schächten ist nur nach Genehmigung durch Oberlandesgerichte legal möglich. Das sollte auch so bleiben. Aus Gründen bürgerlich-demokratischer Freiheitsrechte leben Menschen anderer Religionen bei uns. Aus volkswirtschaftlich positiv zu bewertenden Gründen haben wir Arbeitskräfte aus anderen Kulturkreisen ins Land geholt. Wer dieses haben will, muss das andere tolerieren.

Diese Genehmigung der Oberlandesgerichte muss konsequent an die Vertrauenswürdigkeit des Antragstellers und die Sachkunde des Ausführenden gebunden werden. Er muss diesen Nachweis nach deutschem Rechtsverständnis erbringen und vorlegen können. Dann werden solche Beispiele oder Filme nicht mehr gezeigt werden können, weil qualifiziertes Schächten den Tod schneller herbeiführt als Betäuben und anschließendes Stechen zwecks Blutentzug.

Wenn dieser Tod so grausam und furchtbar ist, wie beschrieben, weswegen bestreiten Sie dem Gesetzgeber dann nicht zuerst das Recht, die Freistellung von der Betäubung vor dem Blutentzug im Falle der Schlachtung von Hausgeflügel (§ 13 Abs. 6 der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung vom 3. März 1997 BGBl. I S. 855 zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2006 bzw. Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b) der ab 01. Januar 2013 geltenden Verordnung (EG) Nr. 1099/ 2009 DES RATES vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung ABl. L 303 S. 1) zu gestatten. Könnte es sein das diese Tiere als weniger empfindlich oder dieser Vorgang als weniger relevant empfunden wird, weil es sich nicht um Angehörige anderer Religionsgemeinschaften handelt. Das wäre nicht konsequent humanitär.

Pfuscher, Ignoranten, Rohlinge, Tierquäler, Fleischer, die nichts von ihrem Handwerk verstehen, machen beim Betäuben und Schlachten oder dem Schächten gleichermaßen Fehler mit tierquälerischen Konsequenzen (unnötiges Leiden, unnötige Schmerzen). Solchen Leuten muss das Handwerk gelegt werden. Dabei könnten wir an einem Strang ziehen.

Wer kein Fleisch essen mag, der möge das besten Gewissens tun; es aber nicht zur Gewissensfrage machen. Wer das Rechtsgut Tierschutz politisierend gegen das Rechtsgut Religionsfreiheit ausspielen will, möge das lassen.

Ein echtes Problem stellt die Fixierung der Tiere vor dem Schächten dar. Dieser Anblick ist unangenehm. Die Tiere müssen regelrecht niedergerungen werden. Da es in der Regel Fluchttiere sind (Grasfresser, Herdentiere, Rinder, Schafe, Ziegen) erleiden sie in dieser Schlachtphase Schmerzen durch Fixierung und gewaltsamer Verhinderung ihres eingeborenen Fluchtreflexes. Diese Phase muss kurz gehalten werden. Ihr muss unmittelbar der tödliche Schnitt folgen. Stark bewollte Schafe sind mindestens am Hals zu scheren, weil sonst einmaliges tiefes Schneiden nicht erfolgreich durchgeführt werden kann. Das Schächtmesser muss ein sauberes und haarscharfes Gerät sein. Die gleichen kritischen Prüfungen durch Behörden und mittels der Eigenkontrolle der Betriebe ist erforderlich, wie es bei den Betäubungsgeräten und –maschinen vorgeschrieben und praktiziert wird.

Obwohl wir, wie schon angedeutet, auf völlig unterschiedlichen Positionen zu stehen scheinen, erlauben wir uns, Ihnen unseren freundlichen Gruß zu entbieten und bitten Sie höflich darum, allen Argumenten die ihnen zustehende Sachlichkeit zukommen zu lassen und politisches Kalkül von diesem Thema fernzuhalten.
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SCHAECHTEN – INTERPRETATIONEN

Sehr geehrter Herr Dr. Domel,

ich bedanke mich für Ihr Interesse und die aufschlussreiche Zusendung und kommentiere im Folgenden Ihr Gutachten analog Seitennennung im Lesemodus der Anlage. Gleichzeitig trage ich mich in der Hoffnung, dass Sie unsere Reihen stärken und ebenfalls auf ein Verbot des Schächtens hinwirken, das auch nach Ihrem Text eine zivilisatorisch nicht (mehr) akzeptable Tierquälerei darstellt und allgemein als archaisches Tieropfer verstanden wird.

Die Expertise des verstorbenen Herrn Dr. W. Hartinger, Unfallchirurg, ist sicherlich unbestritten. Die Schnittfolge in dessem Gutachten dient der Erklärung physiologischer Folgevorgänge während des Schächtvorgangs und nicht der Beschaffenheit des Schnittwerkzeuges. Ein Umstand, der von jüdischer Seite beharrlich bemüht wird, die Schlachtmethode durch eine gewisse Verharmlosung dem öffentlichem Interesse zu entziehen.

Hierzu ein Satz zur Anmerkung. Keineafalls besteht die Mehrheit der Juden auf der Beibehaltung dieser Schlachtmethode und keinesfalls ist die jüdische Religion nicht interpretiertbar und neuzeitlichen Erkenntnissen unzugänglich. Eine simple Umfrage würde diese Auffassung bestätigen. Analog ein Blick auf die moslemische Türkei, die zu Ultimo 2011 das betäubungslose Schächten unter Strafe gestellt hat.

Ich stimme Ihrer historischen Darlegung auf Seite 4 vorbehaltlos zu und erweitere sie mit der Anmerkung, dass die gewählte (verbindliche) Schächtmethode nicht zuletzt aus Gründen des Tierschutzes diese Form annahm, als standardisierender Prozess gegenüber totschlagen, stechen und ertränken einen Fortschritt in der Schonung bewirkend.

Ihre korrekte Aufzeichnung auf Seite 6 suggeriert jedoch, dass aufgrund der historischen Exzesse eine willkürliche Behandlung der Tiere gerechtfertigt erscheinen mag. Hierzu merke ich an, dass die Schuld an den Exzessen nicht die Tiere betrifft und weiterhin, dass wir uns in dieser Causa ausschließlich mit dem Schutz der Tiere beschäftigen und nicht historische Ereignisse aufarbeiten wollen.

Ihre Ausführung auf Seite 8, die davon ausgeht, dass durch Schock und Blutdruckverlust durch den finalen Schnitt unmittelbar Bewußlosigkeit eintritt, wird durch viele Dokumentationen und Inaugenscheinnahme widerlegt. Zum Beispiel durch eine Videodokumentation des Schlachthofes Frankfurt am Main, die aufzeigt, dass trotz Abbiegen des Kopfes mehrmals nachgeschnitten werden musste, die Gerinnung des Blutes zu unterbinden und ebenfalls, dass das Betroffene Tier, ein Schaf, nach der Entfesselung, die fünfzehn Minuten nach dem Schnitt erfolgte, auf die Beine kam und fluchtartig zur Tür strebte, wo es zusammenbrach. Indentische Beobachtungen lassen sich mühelos während der moslemischen Schlachtungen beobachten, die mit religiöser Überzeugung nichts gemein haben und wahre Schächtmassaker darstellen, die in ihrem Sadismus nicht zu übertreffen sind. Ich konzediere lediglich, dass durch Schock und Schmerz induzierte Ausschüttung von Endorphinen das Bewusstsein tangiert, nicht jedoch zwangsmässig zu Bewusstlosigkeit führt, was Kriegsopfer bestätigen. Gleichwohl verbleibt lähmender Schmerz und der Terror der finalen Erkenntnis.

Auf Seite 11 unterläuft Ihnen eine Fehleinschätzung. Der „unverzügliche Hirn- und Herztod“ beschreibt den Tod des Organismus und ist analog Ihrer eingangs ausgeführten hygienischen Anforderungen kontraproduktiv, nach der der Organismus auszubluten hat. Bei einem frühzeitigem Herz- und Hirntod wird die Ausblutung abgebrochen.

Auf Seite 13 verlassen Sie leider die Ernsthaftigkeit der Studie mit dem Hinweis auf ideologisch bedingte „ungerechtfertigte Vermenschlichung“ der Vorgänge. Diese Einstufung ist wissenschaftlich widerlegt.

Seite 14 bezieht sich auf die mangelnde Gegenwehr des Schlachttieres. Hierzu ist zu sagen, dass auch der Mensch, bei Erkenntnis der Aussichtslosigkeit und seiner finalen Tötung, in eine Schockstarre verfällt, die eine muskuläre Gesamtlähmung auslöst. Bei den relevanten Schächttieren handelt es sich überdies um sogenannte Fluchttiere. Eine wie auch immer geartete Fixierung führt bei denen zwangsläufig zu extremen Angstzuständen und automatisch zu Todesfurcht.

Seite 16. Sie befleissigen sich hier überkommener Gefälligkeitsvorstellungen. Tiere nehmen ihre Umwelt und sich selbst durchaus abstrakt wahr. Das hätte uns die Logik sagen können. Wie sonst auch sollten sie in der Lage sein, das Überleben in einer mörderischen Umwelt zu meistern können. Der Ihrerseits dargelegte „Wissensstand“ war auch 2011, zum Zeitpunkt der Niederschrift bereits überholt. 2012 jedoch hat mit beinahe täglichen Erkenntnissen der Verhaltensforschung eine nunmehr auch von der Wissenschaft akzeptiertes neues Bild gezeichnet, nach dem identische neuronale Ausstattung zu identischen Ergebnissen führt und die Einzigartigkeit des Menschen ad absurdum stellt. Aus diesem Grunde tun wir gut, uns in den selbstbezogenen Schlachtvorgang zu versetzen, um aussagefähige Erkenntnisse zu gewinnen.

Seite 23. Tot. Eben, wie vor. Es kommt aber darauf an, wie die Entblutung erreicht wird. „Zeit ist dehnbar“ Einstein. In Todesfurcht wird die Sekunde zu zehn Minuten.

Auf Seite 26 kommen wir zu Übereinstimmungen. Natürlich behandeln wir hier nur einen Aspekt einer unendlich langen Reihe von Atrozitäten gegen Tiere, insbesonders gegen Nutz- und Schlachttiere. Natürlich gibt es keinen „humanen“ Umgang. Das muß aber nicht heißen, dass vermeidbare Probleme gerechtfertigt werden dürfen. Dem Schächten ließe sich mit etwas gutem Willen und einer angediehenen Betäubung sowohl der Schrecken, als auch die Nichtakzeptanz nehmen. Gleichwohl kann keine Rede davon sein, dass etwa deutsches Schlachten als tiergerecht oder gar human einzustufen ist. Das ist auch Quälerei.
Zu der Quantität führe ich an, dass bei weitem nicht alle Juden auf kosheres Fleisch zurückgreifen. Aber die Duldung jüdischen Schächtens veranlasste die Politik leichtfertig einen vermeintlichen Ausgleich der Gerechtigkeit mit den Moslems herzustellen. Das ist das grundlegende Problem. Denn dort wird nach aller Maßgabe nicht religiös geschlachtet, sondern ausweislich aller Dokumentationen in unbeschreiblichen sadistischen Orgien, in der das Opfertier selbst im Todeskampf noch zusätzlich gefoltert wird, gegen jegliche religiösen und gesetzlichen Vorschriften und Gebote verstoßen.

Zu seinen Lebzeiten konnte ich mich in einigen Telephonaten mit Dr. Hartinger seiner Seriosität
vergewissern. Sein Gutachten ist im Schlachthof Frankfurt Main erstellt worden. Unter „Folter“ verstehe ich die vorsätzliche und bewusste Zufügung von Qualen zu ungunsten schmerzempfindungsfähiger anderer Lebewesen, zu denen ich auch Tiere zähle. Ich stimme Ihrer Auffassung zu, dass der Inflation des betäubungslosen Schächtens mit dem Verweis auf Antrag und Genehmigung entgegen zu wirken ist. Die Realität zeigt jedoch, dass unbetäubtes Schächten in Deutschland hinter den Kulissen zu einer Ordnungsstrafe, vergleichbar mit Falschparken, verkommen ist. Das zu beheben, wäre dann eine weitere destillierte Gemeinsamkeit zu der ich Sie gern einlade. Gleichwohl handelt es sich auch hier um eine politische Agenda. Eine Minderung durch Ausschließung illegalen Schächtens, käme einer Reduzierung des Problems um neunzig Prozent gleich.

Nebenbei zu Ihrer Äusserung hinsichtlich Akzeptanz fremdländischen Zuzugs. Ich habe ein Dutzend Jahre in 4 Dutzend Ländern quer über den Globus gelebt und mich allen aufnehmenden Kulturen nahtlos angepasst. Als Selbstverständlichkeit.

Unschwer erkenne ich Ihr emotionales Engagement und den Versuch, die realen Umstände in ein einem erträglicherem Rahmen zu ordnen. Versuchen wir gemeinsam, die Exzesse in der Behandlung und Schlachtung von fühlenden Wesen mit der Propagierung von Vegetarismus zu überkommen. Der ist ja auch ein wesentlicher Bestandteil jüdischer Kultur.
Bleiben wir in der Sache in Kontakt.

Beste Grüße,
Bernd Wolfgang Meyer