Erhaltung der Rockbar Norderstedt

Es handelt sich um eine Willkür der Politik Gefahrengebiete einzurichten.

Ein Gefahrengebiet ist nach dem Polizeirecht ein Gebiet im öffentlichen Raum, in dem „auf Grund von konkreten Lageerkenntnissen anzunehmen ist, dass in diesem Gebiet Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden“. In diesem Gebiet kann die Polizei bestimmte polizeiliche Standardmaßnahmen durchführen, ohne im Einzelfall prüfen zu müssen, ob eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt.[1] Polizisten können damit ohne weitere Voraussetzungen

Bei der Einrichtung eines Gefahrengebiets handelt es sich um eine Maßnahme zur vorbeugenden Bekämpfung schwerer Straftaten. Innerhalb eines Gefahrengebiets wird für die beschriebenen Maßnahmen auf das Vorliegen einer Gefahr verzichtet. Davon sind Maßnahmen der Strafverfolgung zu unterscheiden, bei denen keine Gefahr, sondern ein Verdacht vorliegen muss.

Nach meinem Wissen sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt und ich fordere hiermit die sofortige Aufhebung des Gefahrengebietes.

Die Rockbar Norderstedt MUSS BLEIBEN