Bleiberecht für Dzejla

Die 17 jährige Dzejla, mit 3 Jahren in die Schweiz zugezogen und aufgewachsen in Winterthur, soll Ende September in das ihr weitgehend unbekannte Montenegro ausgeschafft werden.

Dzejla hat die obligatorische Schule abgeschlossen, spricht fliessend Mundart, hat einen breiten Freundeskreis. Im August hat sie eine Berufsausbildung zur FaBe (Fachangestellte Betreuung) begonnen. Sie wird demnach in drei Jahren selbststtagend sein, mit dieser Grundausbildung eröffnen sich Dzejla gute berufliche Perspektiven in der Schweiz mit gesicherter Auftragslage und vielseitigen Jobangeboten.

Durch fehlerhaftes Verhalten der Mutter*, sowie juristisch grobfahrlässiges Verhalten von Seiten des zugezogenen Anwaltes*, muss Diese per Ende September 2017 die Schweiz verlassen und in ihr Herkunftsland, Montenegro zurück kehren. Da Dzejla noch nicht volljährig ist, soll sie mit ihrer Mutter ausgeschafft werden. 

Wir fordern für Dzejla:

1. eine Härtefall-Abklärung.

2. Ihr Dossier soll vom Dossier und Fall der Mutter losgelöst werden und einer separaten Abklärung unterliegen.

Dzejla soll nicht dafür bestraft werden, dass es Ihrer Mutter nicht gelang, alle erforderlichen Massnahmen für ein Bleibercht zu ergreifen. 

In 9 Monaten ist Dzejla volljährig, und ihr Dossier würde dann ohnehin separat behandelt. Wir wollen nicht zulassen, dass die Zukunft dieser jungen, gut integrierten, lernwilligen und kompetenten Frau wegen komplexer Bürokratie auf dem Spiel steht. 

 

*der zugezogene Anwalt hat seine Auftragspflicht gegenüber seiner Mandantin vernachlässigt, indem er eine Anmeldung zur C-Bewilligung unterlassen und seine Informationspflicht gegenüber seiner Mandantin nicht vollumfänglich wahrgenommen hat.