Streichung Portugals von der obligatorischen Quarantäneliste über die Festtage

Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat soeben die neue Liste der gefährdeten Länder für die Festtage bekannt gegeben.

Diese Liste umfasst mehrere Länder, darunter auch Portugal.

Die Regeln der Eidgenossenschaft sind klar und werden im Folgenden dargelegt:

"Um zu entscheiden, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckungsrisiko herrscht, werden die Neuansteckungen pro 100 000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.

Da sich die epidemiologische Lage laufend ändert, wird die Liste regelmässig den aktuellen Inzidenzen angepasst. Dafür werden die Daten des ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) verwendet."

Nach Angaben des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten beträgt die Inzidenz in Portugal in den letzten 14 Tagen (Stand 04.12.2020) 628,7.

Nach Angaben des BAG beträgt die Inzidenz per 04.12.2020 595,53.

So beträgt die Differenz zwischen den beiden Ländern bis heute 33,17, d.h. weniger als die 60, die der Bund für die Einstufung eines Risikolandes vorsieht.

Es ist klar, dass die Zahlen zu Beginn dieser Woche nicht zu Gunsten Portugals ausfielen. Aber in den letzten Tagen haben wir festgestellt, dass die Inzidenz in Portugal schneller abnimmt als in der Schweiz.

Es ist also unverständlich, dass ein Entscheid 10 Tage im Voraus getroffen wird - dies obwohl die Zahlen in der Schweiz im heutigen Zustand höher sind, als in Portugal.

Durch diese Quarantänepflicht werden tausende von in der Schweiz lebenden Portugiesen - die einer der grössten in der Schweiz ausländischen Gemeinschaften darstellen - ihre Familie zu Weihnachten nicht besuchen können. In Betracht dieses besonders schwierigen Jahres erscheint diese Nachricht besonders als ein schwerer Schlag. 

Die Community "Emigrar para a Suíça" möchte somit der Bund darum bitten, diese Liste vor ihrem Inkrafttreten am 14. Dezember neu zu bewerten.


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