Selbstgewählte Assistenz

Nach § 87 b dem  Sozialgesetzbuch (SGB XI) machen wir die persönliche Assistenz geltend.

Betreuungskräfte nach § 87 b SGB XI sind durch das Gesundheitsministerium gesetzlich verankert. Ihre Entlohnung erfolgt über die Pflegekassen [2]

Sie kann im Rahmen der "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" §§ 53 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls in Betracht kommen, um einem Menschen mit einer wesentlichen Behinderung im Bedarfsfall die Teilhabe am Leben, mitten in der Gesellschaft, mit behinderten und nichtbehinderten Menschen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg. Laozi

Zu unserer Petition auf change org.:

Selbstgewählte Assistenz

ein youtube Beitrag für ein selbstbestimmtes Leben:

Free Willi

ein google Beitrag für ein selbstbestimmtes Leben:

Behindert-was darf ich werden?

 

Inobhut- und Herausnahmen sind nach dem Behindertengleichstellungsgesetz BGG §14 Amt der oder des Beauftragten für die Belange behinderter Menschen mit der Aussage der Schwester Waltraud vom Jugendhaus am Steinberg, die Großmutter Jessicas hat sich nie um ihre Enkelin gekümmert und war nicht da, als Jessica Hilfe brauchte, nicht vereinbar. Ein Brief mittels Briefkontakt der Großeltern Jessicas zum Jugendamtsvormund Herrn Peters, wird von ihm als Beweismittel dem Gericht unterschlagen. In allen weiteren Einrichtungen der St. Josefshäuser wird durch die Verfahrenspflegerin Fr. Kaumanns kommentiert, es sei ihr ein Rätsel, wie die Eltern jemals die Versorgung Jessicas sicherstellen wollen. Anträge auf Privatvormundschaft Jessicas durch ihre Großmutter mütterlicherseits werden vom Gericht wiederholt unbegründet abgewiesen.

Der Pflegschaftswechsel Jessicas beruht auf dem Gericht Richterin Frau Ringkloff, und der Beauftragung einer Gutachterin aus Mönchengladbach (Fr. Kluth). Ohne unseres Wissens wird unsere Tochter kurz vor ihrem achzehnten Geburtstag unter Berufsbetreuung (Frau Krohn) gestellt. In dem Gutachten wird unsere Tochter lebenslänglich als geschäftsunfähig ausgewiesen, obwohl die zu Betreuende nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG §14) BGB § 1896 Voraussetzungen Absatz (1) Die Bundesregierung bestellt eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Belange behinderter Menschen, eigene Rechte hat.

Begründung:

Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Jessicas  Quelle: Betreuungsrecht

Brief zur Entlassung der Berufsbetreuerin Frau M. Krohn

§ 1897 Absatz 6 BGB Bestellung einer natürlichen Person

Unsere behinderte Tochter hat ein Recht auf Selbstbestimmung, Freiheit und Inklusion

3.Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts BGBl. I 2009, Nr. 48 v. 1.9.2009

Für ambulante Hilfen verpflichten sich die Staaten, alle Anstrengungen zu unternehmen, in Fällen in denen die nächsten Angehörigen sich nicht um das Kind kümmern können, in der erweiterten Familie Unterstützung zu finden

Die pflichtwidrige Unterlassung einer Antragstellung seitens der Pflegeeltern unseres Sohnes auf Umgangsrecht zwischen Bruder und Schwester hat die sittlich nicht gerechtfertigte Adoption zur Folge 

Weiterhin leugnet der Verursacher allen Übels, W.-D. Engländer,dem Gericht bestens bekannt als Stalker

unsere Familie angezeigt zu haben Petition stoppt den Cyber Stalker


Familie Simon und Andrea Huber    Verfasser der Petition kontaktieren