Gefahr für die Hundezucht - Verbot des Imports von Welpen unter 16 Wochen

Der Begutachtungs-Entwurf der Veterinärbehördlichen Binnenmarktverordnung sieht entgegen der bisherigen Regelung keine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung des Artikel 6 der VO (EU) 576/2013 bzw. Artikel 53 VO (EU) 2020/688 mehr vor.

Dies bedeutet, dass ab Rechtswirksamkeit des Verordnungsentwurfes ausschließlich gegen Tollwut vollständig immunisierte Hunde nach Österreich verbracht werden dürften. Dies betrifft daher auch Hundewelpen im Alter von 9 bis 16 Wochen, die nicht mehr nach Österreich gebracht werden dürften. Eine vollständige Immunisierung eines Hundewelpen unter 16 Wochen ist ja aus veterinärmedizinischen Gründen unmöglich.

Es gibt seit mehr als 10 Jahren keinen einzigen Tollwut-Fall bei Hunden in Österreich. Allerdings ist zur Nutzung der wichtigen Prägungs- und Sozialisierungsphasen, die der Hundewelpe gerade in dieser Zeit durchlebt, aber ein Aufwachsen des Junghundes ab der 9. Lebenswoche beim neuen Besitzer zwingend geboten. Auch der für die Bekämpfung von Qualzuchten notwendige Austausch von späteren Zuchthunden im Welpenalter würde mit dieser Verordnung unterbunden.

In den Erläuterungen wird die Maßnahme auch mit der Eindämmung des illegalen Welpen Handels begründet. Schon jetzt werden durch die Geschäftemacherei mit der Tierliebe unzählige Gesetze übertreten werden und eine Eindämmung ist nur durch rigorose Kontrollen mit Beschlagnahme der Welpen und Bestrafung der Täter zu erreichen.

Da in der organisierten Kynologie aber die Herkunft der Welpen und Junghunde aus tollwutfreien Beständen und Gegenden jederzeit durch bereits jetzt vorhandene Dokumente bewiesen und überprüft werden kann, regen wir dringend die Verankerung einer entsprechenden Ausnahmebestimmung für Hunde mit anerkannten Abstammungsnachweisen an.

Damit könnten die erwähnten negativen Folgen der beabsichtigten Regelung unterbunden werden. Wir dürfen Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Mückstein, ersuchen, eine derartige Ausnahmebestimmung vorsehen zu lassen. 


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