Dylan und Tascha - Gegen die Zwangsbeschlagnahmung von Tascha !


Gast

/ #4059

2013-12-19 03:05

Auch ein "gelisteter" Hund ist in diesem Fall in erster Linie ein Therapiehund für den besondere Regelungen zählen. Vom Ordnungsamt ist dies eine Frechheit ohne gleichen. Des weiteren ist es rechtlich ein besonderer Härtefall und es ist eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, aus menschlicher Sicht ist es verwerflich so etwas in Erwägung zu ziehen und anzudrohen, einem kranken Jungen der sonst nichts hat...
David Ruppenthal CDU