Für die Fortführung der Reitturnierserie in Friedrichshulde


Gast

/ #48 Re:

2013-10-30 12:57

#41: -

Offensichtlich haben Sie hier mehr (Halb-) Wissen.

Zur Klarstellung - ein Wegerecht ist ein privatrechtliches Recht und spielt hier keine Rolle; Für Veranstaltungen - wie Turniere - muss man öffentlich-rechtliche Genehmigungen einholen - Teil dieser Genehmigung ist der Nachweis, dass eine Zuwegung in ausreichendem Masse besteht.  Diese Genehmigung besteht derzeit für 5 Turniere! Es wurde von niemandem das Recht des Reitvereins beschränkt - es ist offensichtlich nun ein Problem, das dieses Recht nicht ausreicht. Über all diese Fragen entscheidet der Kreis Pinneberg - Sie können entsprechende Beschwerden hier loswerden!

Sollte es Ihnen möglich sein einen Termin, wie beschrieben, zu organisieren, werden die betreffenden Nachbarn sehr gerne teilnehmen!