Verkehrsberuhigte Zone Anton-Burger-Weg

Folgendes gilt in verkehrsberuhigten Bereichen:

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen
  • Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
  • Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist man wie beim Ausfahren aus einem Grundstück gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts-vor-Links gilt nicht.

Leider werden die Punkte

  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.

von dem Großteil der einfahrenden Fahrzeuge nicht beachtet. Die Durchnschittsgeschwindigkeiten liegen zwischen 40 - 60 Km/h.

Das ist ein unzumutbarer Zustand, da

  • Kinderspiele sind überall erlaubt

Das ist den vielen anwohnenden Kindern des Anton-Burger-Wegs leider nicht möglich, da allein die Fahrzeugdichte viel zu hoch ist. In 5 Minuten fahren teilweise bis zu 8 Fahrzeuge durch die Strasse. Seit die Fahrbah erneuert wurde, wird auch noch schneller gefahren. Viele wissen auch gar nicht, dass in einem verkehrsberuhigten Bereich die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit gilt.

Der Anton-Burger-Weg wird als Hauptverkehrsstrasse genutzt, da er zügig befahrbar ist.

Daher fordern wir zum Schutze unserer Kinder das lang versprochene Schachbrettmuster.

Aufklärende Massnahmen (z.B. durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes)

Ständige Radarkontrollen

Es muss etwas passieren, bevor unseren Kindern etwas passiert!