Keine Tetrafunk-Anlage auf der Hochries

An den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages Maximilianeum

81627 München

 

An Landrat Josef Neiderhell

83022 Rosenheim

 

Bürgermeister Georg Huber

83122 Samerberg

 

März 2013

 

Petition für Gesundheitsvorsorge und Einbeziehung der Bürger und Kommunen beim

Aufbau des BOS - Funks

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bei der Festlegung von Standorten für den BOS - Funk in Bayern werden die Bürger nicht oder nur unzureichend informiert und ihre Befürchtungen und Einwendungen zur Gesundheitsgefährdung werden nach wie vor nicht ernst genommen.

Die Ablehnung des BOS – Standortes Dandlberg (Samerberg) durch den Gemeinderat wurde ignoriert. Für den Standort Hochries zeichnet sich die gleiche Vorgehenseweise ab.

Hier kommt zu den gesundheitlichen Risiken eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung unseres Naherholungs- und Wandergebiets.

Darüber hinaus ist die Anlage offensichtlich in einem gesetzlich geschützten Biotop und  in der Nähe des Fauna-Flora-Habitat-Gebiets „Hochriesgebiet und Hangwälder im Aschauer Tal“ (Teil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000) geplant.

 

Wir fordern von der Bayerischen Staatsregierung deshalb,

 

Bürgern und Kommunen ein Mitspracherecht und damit eine Einflussnahme bei der Standortwahl des BOS – Funks einzuräumen und überall dort, wo Standorte ausgewählt werden müssen, v o r der Festlegung von Standorten im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mindestens folgende Fakten zum BOS – Funk offen zu legen:

 

1. Die Strahlenbelastung in den bewohnten Gebieten, die für alle zur Diskussion stehenden BOS- Funk-Senderstandorte in einer Kommune vorausberechnet wird.

2. Eine Begründung, warum und mit welcher Strahlenbelastung in bewohnten Gebieten im 24-Stunden-Betrieb gesendet werden muss, auch wenn, z.B. nachts, kein oder nur sehr wenig Funkbetrieb stattfindet.

3. Die „Mindestversorgungsleistung“, also die Strahlenbelastung am Rand der jeweiligen Suchkreise, sowie die Begründung, warum diese Höhe der Strahlung notwendig ist.

4. Eine Begründung, warum der BOS - Funk in Bayern ohne vorherige Prüfung einer evtl. Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung eingeführt wird (eine endgültige Aussage des Bundesamts für Strahlenschutz wird erst für 2013 / 2014 angekündigt).

 

Das neue TETRA-System des BOS – Funk erhöht die Grundlast der Dauerbestrahlung. Stark betroffen werden neben den Bewohnern auch die Systemnutzer, wie Polizei- und Feuerwehrleute, Rettungsdienste etc. sein, die über Hand- und Fahrzeugfunkgeräte dieser gepulsten Strahlung direkt ausgesetzt sind.

 

Wir fordern eine umfassende Haftungsübernahme im Fall von Schadensersatzklagen wegen möglicher gesundheitlichen Folgeschäden der Strahlung bei Nutzern und Anwohnern und darüber hinaus wegen Einbussen im Tourismusbereich.

 

Begründung:

Die Bürger und Nutzer haben das Recht, über die auf sie zukommende Strahlenbelastung durch den BOS -Funk vollumfänglich informiert zu sein und Sicherheit darüber zu haben, dass die Standorte grundsätzlich und nachvollziehbar nach dem Prinzip der Immissions-minimierung ausgewählt werden. Letztendlich sind es alle Bürger und Nutzer, die diese zusätzliche Strahlenbelastung und die sich möglicherweise daraus ergebenden gesundheitlichen Folgebelastungen ertragen müssen.

Vorrangiges Interesse und Ziel der Bayerischen Staatsregierung muss deshalb die Anwendung des Vorsorgeprinzips zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung sein.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Presseerklärung der BDBOS und der Bundesanstalt für Strahlenschutz (BfS) vom 28.11.2008:

„Beim Aufbau des neuen Funknetzes müssen Gesundheitsvorsorge und Strahlenschutz für die Nutzerinnen und Nutzer des Digitalfunks BOS sowie für die Bevölkerung insgesamt eine wichtige Rolle spielen. Das ist ein gemeinsames, zentrales Anliegen von BfS und BDBOS (...) Hierzu gehört auch eine transparente Information der Öffentlichkeit (...)“

Die Empfehlung der Deutschen Strahlenschutzkommission zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern (2003) lautet:

„Die SSK weist darauf hin, dass insbesondere bei der Einführung neuer Technologien die rechtzeitige Risikokommunikation unverzichtbar ist und empfiehlt, vor und begleitend zur Einführung neuer Technologien die Öffentlichkeit über die Emissionen elektromagnetischer Felder und mögliche gesundheitliche Auswirkungen zuinformieren.“

Erfolgreiche Schadensersatzklagen wegen gesundheitlichen Folgeschäden der Strahlung bei Anwohnern und Nutzern gab es bereits in Frankreich und Italien.


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