Tagesmütter werden durch Änderung des Kibiz Gesetzes abgewertet

Durch Änderung des Kinderbildungsgesetzes ist es Tagesmüttern, die mit dem Jugendamt zusammen arbeiten mit Wirkung zum 01.08.2014 verboten von den Eltern der zu betreuenden Kinder einen Eigenanteil zu nehmen. In Hattingen verdient man somit 4,20 € Stunde/ Kind. Durch dieses Gesetz wird die Arbeit von Tagesmüttern noch mehr abgewertet. Man muss bedenken das eine Tagesmutter selbst für die Krankenversicherung (50% werden vom Jugendamt erstattet) aufkommt, genauso wie für die Rentenversicherung etc pp. Die laufenden Kosten bleiben gleich doch der Lohn wird gemindert. Tagesmütter sind sogenannte Selbstständige, die jedoch nicht selbstbestimmt arbeiten können da sie vom Jugendamt und jetzt vom Kinderbildungsgesetz abhängig sind. Es ist so als wenn man als Angestellter arbeitet und der Chef irgendwann sagt "Unsere Kunden haben sich beschwert das Sie zuviel verdienen und deswegen mindern wir Ihr Gehalt jetzt um 1€/ Stunde". So etwas ist doch auch unvorstellbar! Wenn man den Stundenlohn zb mit dem eines Babysitters oder einer Reinigungskraft vergleicht, schneidet eine Tagesmutter bescheiden ab. Hat eine Tagesmutter nicht eine riesen Verantwortung und sollte diese nicht geschätzt werden!? Es ist eine Frechheit das uns Tagesmüttern dieser Eigenanteil verboten wird und wir für einen Hungerlohn arbeiten sollen. Anderswo wird von gesetzlichem Mindestlohn gesprochen und uns als sogenannte Selbstständige wird alles gestrichen und wir machen Rückschritte in unserem Verdienst. Wir fordern die Erhöhung des Tagespflegegeldes welches vom Jugendamt gezahlt wird und eine Aufhebung des Verbotes für den Eigenanteil.

Ich möchte noch erwähnen das ich mit der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt bisher nur gute Erfahrungen gemacht habe, nichtsdestotrotz müssen wir in diesem Fall kämpfen!!! Liebe Mütter und Väter, Sie möchten Ihre Kinder doch gut und sicher betreut wissen, helfen Sie uns mit!