Gegen die als GEZ-Gebühren getarnten Fernsehsteuern

Sehr geehrte Damen und Herren.

 

Hiermit lege ich gegen die von Ihnen bewilligten sogenannten GEZ-Gebühren diese Petition ein, da es sich

hierbei tatsächlich um eine Fernsehsteuer handelt.

Ich bitte Sie dies zu überprüfen und dementsprechende Gesetzesänderungen vorzunehmen.

Anhand des nachstehenden Berichtes können Sie ersehen, welche Paragraphen und Hintergründe

es für diese Petition gibt.

Die geforderte "Gebühr" wird von allen Haushalten in Deutschland gefordert, unabhängig davon, ob

die Haushalte auch alle über ein Fernseh- bzw. Radiogerät verfügen. Somit kann die GEZ-Gebühr als

Zwangsgebühr angesehen werden bzw. als eine Steuerart.

 

Erklären Sie bitte, warum die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten nicht, wie andere Sender, in der

Lage sind ihre Fernsehkanäle als Pay-TV anzubieten und somit, wie die privaten Sender, Steuer- bzw.

Gebührenfrei senden können.

 

All dies lässt den Schluss zu, dass es sich hier um eine versteckte Steuer handelt.

 

 

 

»Rechtswidrig«: GEZ-Gebühr zurückverlangen!

Gerhard Wisnewski

 

Alle reden von der neuen Rundfunkabgabe (ab 1. Januar 2013). Über die alte GEZ-Gebühr redet leider niemand mehr. Dabei könnte sich das lohnen. Denn was bisher übersehen wurde: Nach dem Gutachten der ehemaligen NDR-Mitarbeiterin Anna Terschüren wurde auch diese bereits rechtswidrig erhoben. Wenn das freilich so ist, dann wurden die Bürger hier über den Tisch gezogen. Zeit, das Geld zurückzuverlangen.

 

 

Wie an dieser Stelle, aber auch anderswo bereits ausführlich dargelegt, handelt es sich bei der neuen, ab 1. Januar 2013 erhobenen Haushaltsabgabe zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten um eine rechtswidrig erhobene Steuer. Rechtswidrig ist sie deshalb, weil sie auf einem Rundfunkstaatsvertrag der Länder fußt, während Steuern in

Wirklichkeit Bundessache sind – bis auf wenige Ausnahmen, die hier aber nicht greifen. Das heißt, dass zur Zeit Millionen von Haushalten widerrechtlich dazu genötigt werden, doch endlich ihre Haushaltsabgabe an den »Beitragsservice« zu bezahlen.

 

GEZ-Gebühr war rechtswidrig

 

So weit, so klar. Nur wird dabei gern vergessen, dass ja bereits die durch die GEZ erhobene »Rundfunkgebühr« ebenfalls eine rechtswidrige Steuer war. Das hat die mittlerweile ausgeschiedene NDR-Mitarbeiterin Anna Terschüren ebenfalls klarin ihrer Doktorarbeit über Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland aus dem Jahr 2012 herausgearbeitet (erschienen 2013). »Nie zuvor hatte ein Insider des öffentlich-rechtlichen Komplexes, ein Buchhalter aus der Finanzverwaltung zumal, den eigenen Betrieb so scharf kritisiert«, schrieb dazu die Junge Freiheit. Folge: Seit Juni 2013 arbeite Terschüren nicht mehr beim NDR: »Zwar sei sie aus freien Stücken gegangen, jedoch habe die Veröffentlichung ihrer Doktorarbeit eine Rolle gespielt. ›Wenn man so ein System kritisiert und verändern will, dann ist das immer sehr schwer, das von innen heraus zu machen‹«, sagte Terschüren in der Internet-TV-Sendung fernsehkritik.tv.

 

 

 

 

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Krise

 

Es lohnt sich, aus Terschürens wirklich sehr schönem und relativ leicht verständlichen Werk zu zitieren. Zunächst ergibt sich daraus tatsächlich, dass die Reform der Rundfunkfinanzierung unter anderem aufgrund einer Krise und einer sinkenden Akzeptanz der Rundfunkgebühr nötig wurde.Denn »seit dem Jahre 2006 war die Zahl der angemeldeten gebührenpflichtigen Fernsehgeräte rückläufig, die Zahl der Hörfunkgeräte sank seit 2008. Die Zahl der gebührenbefreiten Geräte stieg außerdem kontinuierlich an«.

 

Die so genannte »Haushaltsdichte« (also die Zahl der Haushalte, die über das jeweilige Gerät verfügten) soll Prognosen zufolge demnach »im letzten ›Gebührenjahr‹ 2012« nur noch zwischen 85 und 96 Prozent für Hörfunk- und zwischen 82 und 94 Prozent für Fernsehgeräte betragen haben, wobei es starke Unterschiede zwischen den verschiedenen Sendegebieten gegeben habe (S. 44). Das alles führte insgesamt dazu, dass bei den 30 000 Beschäftigten in den Termitenbauten der öffentlich-rechtlichen Sender langsam Unruhe ausbrach und Gottschalk, Beckmann, Kerner und Co. allmählich zu darben anfingen und sich ihre Schlösser nicht mehr leisten konnten. Quatsch: »...dass die Rundfunkanstalten ab 2008 erstmals seit Bestehen der ARD rückläufige Einnahmen zu verzeichnen hatten«. Daher sei eine Reform notwendig geworden, »um das Problem der rückläufigen Geräteanmeldungen, steigenden Befreiungsquoten und sinkenden Akzeptanz unter den Abgabepflichtigen zu lösen« (ebenda).

 

Die Öffentlich-rechtlichen bitten zur Kasse

 

Was man sich gut merken sollte: Die sinkende Akzeptanz sollte also nicht oder nicht nur durch ein besseres Programm bekämpft werden – also durch ein dem Markt und dem Bedarf angepasstes Anbieterverhalten. Vielmehr machte man sich nun Gedanken, wie man die Verweigerer besser »verhaften«, also zwangsweise zur Kasse bitten könnte. Wie ebenfalls berichtet, wurde mit der Lösung des Problems ausgerechnet einer von Deutschlands führenden Steuerexperten beauftragt, der Steuerrechtler und Beinahe-Finanzminister Paul Kirchhof. Der fertigte 2010 im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein 85-seitiges Gutachten an, in dem er den Weg für eine neue Rundfunkfinanzierung durch eine Haushaltsabgabe ebnete.

 

Dieses Gutachten wurde nicht nur durch die Länder in einen neuen Rundfunkstaatsvertrag zur Finanzierung ihrer Sende- und Propagandaapparate gegossen (so dass sich die Öffentlich-rechtlichen damit ihr Gesetz quasi selber schrieben). Sondern Kirchhofs Bruder, der Bundesverfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, schmettert seither auch Klagen gegen die neue Haushaltsabgabe vor dem Bundesverfassungsgericht ab. Ein echtes Win-Win-System, sozusagen.

 

»GEZ-Gebühr« ist eine Steuer

 

Doch zurück zur GEZ-Gebühr: Zunächst untersucht Terschüren in ihrer Dissertation, ob bereits die alte Rundfunkgebühr gar keine Gebühr war, sondern »einer Steuer, genauer einer Zwecksteuer entsprach« – also einer an einen bestimmten Zweck gebundenen Steuer, wie etwa die Kfz-Steuer. Ergebnis: »Für die Einordnung der Rundfunkgebühr als Zwecksteuer« spreche unter anderem

 

  • der festgelegte Finanzierungszweck »ohne individuell zurechenbare Gegenleistungspflicht des Staates«,

  • »die fast vollumfängliche Abgabepflicht der Bevölkerung – unabhängig vom tatsächlichen individuellen Nutzungsverhalten«, sowie

  • »die Verwendung der Mittel« … auch für »andere staatliche Aufgaben wie die Aufsicht der Landesmedienanstalten über den Privatrundfunk oder die Förderung offener Kanäle« (S. 58).

Auch die Tatsache, dass diese Steuer nicht an den Staat floss, stehe dem Steuercharakter nicht entgegen, denn schließlich gelte das ja auch für andere Steuern, wie etwa die Kirchensteuer. Die Einnahmen »waren bzw. sind Teil der öffentlichen Haushaltswirtschaft und des Finanzaufkommens der Länder, werden allerdings in Nebenhaushalten – also denen der Rundfunkanstalten –nachgewiesen. Somit ist im Ergebnis vom materiellen Gehalt der Regelungen zur Rundfunkgebühr davon auszugehen, dass es sich um eine Zwecksteuer handelte. Auch wenn nicht die Absicht bestand, eine Steuer einzurichten, und daher das Verfahren der Steuergesetzgebung nicht eingehalten wurde, war die Rundfunkgebühr als Steuer anzusehen« (S. 59f.).

 

»Keine Kompetenzgrundlage für Erhebung der GEZ-Gebühr«

 

Dagegen sei fraglich, »ob die Länder und die Rundfunkanstalten formell die Kompetenzen zur Einrichtung einer solchen Steuer besaßen« (S. 60). Antwort: Für die Einrichtung einer solchen Rundfunksteuer gab es »keine Kompetenzgrundlage der Länder« (S. 61). Bereits die Rundfunkgebühr war also »finanzverfassungsrechtlich unzulässig«, so Terschüren, »da es sich bei ihrer Rechtsnatur um eine (versteckte) Zwecksteuer handelte, zu deren Einrichtung bzw. Erhebung jedoch weder die Landesgesetzgeber noch die Rundfunkanstalten die erforderlichen Kompetenzen besaßen« (S. 287). »Die ehemalige Rundfunkgebühr« sei »eine kompetenzwidrig zustande gekommene Zwecksteuer« (S. 290).

 

Das heißt also, dass die Gebührenzahler jahrzehntelang über den Tisch gezogen wurden. Unter Vortäuschung falscher Tatsachen und vor allem unter massiver Kompetenzanmaßung wurden sie zur Zahlung einer rechts- und verfassungswidrigen Steuer genötigt. Und zu viel oder auf rechtswidriger Grundlage erhobene Steuern kann man nun mal zurückfordern. Ein erster Schrittbestünde deshalb darin, sich die bisher gezahlten Beiträge auflisten zu lassen und sie dann zurückzuverlangen. Dabei können leicht Tausende von Euros zusammenkommen, die man in gutem Glauben an die Rechtmäßigkeit der Forderungen gezahlt hat.

 

Der Vollständigkeit halber muss nur noch angemerkt werden, dass sich Terschürens Kritik nur gegen die vergangenen und gegenwärtigen Finanzierungssysteme wendet, nicht aber gegen die Steuerfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überhaupt. Nur ist sie der Meinung, dass dafür die Verfassung geändert werden müsste. Ein Standpunkt, dem meiner Meinung nach nicht gefolgt werden kann. Denn ein steuerfinanzierter Staatsrundfunk hat in einer freiheitlichen Gesellschaft grundsätzlich nichts zu suchen. Die öffentlich-rechtlichen Medien haben sich vielmehr wie alle anderen Medienanbieter auch am Markt um Abonnenten oder zahlende Nutzer zu bewerben.