Flächennutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen für tier- und naturbezogene Bildungsangebote

Das Problem

Wer selbständig im Bereich der außerschulischen Bildungsangebote mit Mensch, Tier und Natur arbeiten möchte, sieht sich bei der Wahl der entsprechenden Unterrichts-Fläche schnell im Dschungel von Paragrafen, Urteilen und mangelnder Logik wieder – oder gar aus Unwissenheit vor einem Nutzungsverbot, welches die Arbeit auf einer bestimmten Fläche untersagt. Das mag aktuell auch juristisch als „richtig“ bewertet werden, jedoch gibt es mittlerweile innovative tier- und naturbezogene Bildungsangebote, bei denen die stringente Bewertung in Form von „Gewerbe“ keinen Sinn macht.

Hier geht es vor allem um Bildungsangebote von tiergestützten Förder- und Therapie-Angeboten, Hundeschulen, Reitbetrieben, Erlebnisbauernhöfen, Freizeitangeboten oder aber auch von Natur-, Wald- und Wildnispädagogen sowie allen, die in der Natur arbeiten. Sie alle haben baurechtlich dasselbe Problem: „Gewerbe gehört ins Gewerbegebiet.“ So zumindest die Aussage von (Kreis-) Baubehörden.

Wir fordern eine Möglichkeit, selbständig in der Natur Tier-, Mensch- und Naturbezogene Bildungsangebote durchführen zu können, ohne, dass der Boden in Gewerbefläche umgenutzt werden muss, da der Boden in seiner Grundeigenschaft nicht verändert wird. Wald bleibt Wald – Wiese bleibt Wiese.

Die durch die Natur gegebene Atmosphäre ist wichtig für das Bildungsangebot und entspricht dem Lebensraum des eingesetzten oder dort lebenden Tieres.

Warum Gewerbegebiet keine Option ist

Diese für die naturbezogenen Bildungsangebote notwendige Atmosphäre sowie der Lebensraum können in einem Gewerbegebiet nicht nachempfunden werden. Zudem bilden der Umgebungslärm sowie die industriellen Reize eher eine Gefahr für die Klienten (wenn bspw. ein Tier erschrickt …). Aber dies gilt nicht nur bei der Arbeit mit Tieren (tiergestützter/therapeutischer Bereich), sondern auch in der Grundausbildung der Tiere. Darüberhinaus wirken sich schädliche Emissionen durch andere Gewerbe- und Industriezweige negativ auf Pflanzen und Insekten aus. Auch Mensch und Tier sind davon betroffen: in einer nicht natürlichen, betonlastigen Umgebung kann der ganzheitliche Erholungs-, Gesundheits- und Therapieerfolg nicht gewährleistet werden.

 

Der Nutzen der Natur als Bildungsraum sowie der Beitrag zum Gemeinwohl

Mensch, Tier und Natur müssen in der Natur zusammenkommen, um das Gefühl für den natürlichen Lebensraum zu lernen, zu bewahren und biologische Zusammenhänge zu verstehen.

Bei den besagten tier- und naturbezogenen sowie therapeutischen Angeboten wird folgendes gefördert:

Selbstwirksamkeit, Sprachentwicklung, Selbstbewusstsein, Teamfähigkeit, Mobilität, Sensibilität für das Gegenüber, Entstehungsvermittlung, Förderung von Sozialkompetenzen, Sozioemotionale Fähigkeiten, Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit durch artgerechten und sozialen Umgang mit Tieren, Umweltbildung und Sensibilität für Nachhaltigkeit, ebenso die Grundausbildung, Sozialisierung und Auslastung des Tieres und vieles mehr

All diese Dinge kommen nicht nur dem einzelnen Teilnehmer zu Gute, sondern dienen auch dem Gemeinwohl und stärken das gemeinschaftliche Leben.

Damit diese Bildungsangebote auch vielen Menschen zugänglich sein können, unterstützen Sie bitte unser Anliegen.

 

Wir für viele

Wir möchten hiermit auf eine Problematik aufmerksam machen, welcher sich viele Unternehmer und Existenzgründer aus Tier- und Naturbezogenen Bildungsangeboten entweder nicht bewusst sind oder, die für sie ein unüberwindbares Hindernis darstellt, weil Baubehörden land- oder fortwirtschaftliche Flächen nicht für eine umnutzung genehmigen wollen. Deshalb fordern wir für alle Betroffenen eine unbürokratische baurechtliche Lösung, land- und forstwirtschaftliche Flächen für tier- und naturbezogene Bildungsangebote nutzen zu können.

Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Stimme. Danke.

 


Eva Verwaaijen (LERNORT Mensch und Hund) und Anne-Kathrin Reckinger (Wald- und Wildnispädagogin)    Verfasser der Petition kontaktieren

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