Bewahrt den homogenen Siedlungscharakter in unserem Geviert!

 Die Forderung an die Lokalbaukommission München lautet:

Die Unterzeichner schließen sich der Empfehlung des Stadtheimatpflegers der Landeshauptstadt München und der Forderung der Interessengemeinschaft Satteldächer für die Neubauten in der Bichlerstrasse 35 an und

fordern dringend

eine Überarbeitung der für die Bichlerstrasse 35 vorgesehenen Bebauung mit dem Ziel eine Gebäudefiguration mit Satteldach zu entwickeln und auf den Baumbestand besser Rücksicht zu nehmen.

Anlagen:

1) Info-Brief der Interessengemeinschaft Satteldächer für die Neubauten in der Bichlerstrasse 35

2) Stellungnahme des Stadtheimatpfleger der LH München, Herrn Dipl.-Ing., Architekt, Gert F. Goergens.

------ Info-Brief: ----------------

 

Interessengemeinschaft Satteldächer für die Neubauten in der Bichlerstrasse 35

Vertreten durch Ernst Gucker, Ascholdinger Str. 8a, 81479 München.

Solln im Sommer/Herbst 2016

Forderung nach Bewahrung des homogenen Siedlungscharakters im Sollner Geviert Tillmansweg, Bahnlinie, Ammer Straße, Wolfratshauser Straße.

Im Eckgrundstück Bichler Straße, Ascholdinger Straße (siehe Bild)

soll, laut Antrag auf Vorbescheid, das bestehende Einfamilienhaus abgebrochen und durch drei Gebäude E+1+Terrassenwohnung (Flachdach) ersetzt werden. Das im Betreff beschriebene Geviert wurde hauptsächlich in den 1950er und 1960er Jahren vom Regierungsbaumeister Hans Kühn, Architekt, und dem Architekten Friedrich von Kramer geplant und realisiert. Die Gebäude, die im Rahmen der zwischenzeitlichen Nachverdichtung entstanden sind, haben, bis auf wenige Ausnahmen am Rande des Gevierts, mit ihren Satteldächern den Siedlungscharakter beibehalten.

Wir Nachbarn haben die Bauherrin im April 2016 gebeten dies mit ihren drei geplanten Gebäuden ebenfalls zu tun. Der Brief wurde bisher noch nicht beantwortet.

Zwischenzeitlich haben wir uns an den Stadtheimatpfleger der LH München, Herrn Dipl.-Ing., Architekt, Gert F. Goergens, gewandt und ihn um eine Stellungnahme gebeten. Seine Stellungnahme (Wortlaut siehe nachfolgend), die er an die Lokalbaukommission geschickt hat und die er auch in entsprechenden Gremien/Kommissionen der Stadtverwaltung einbringen wird, endet wie folgt:

Der Heimatpfleger empfiehlt deshalb dringend eine Überarbeitung mit dem Ziel eine Gebäudefiguration E+1 mit Satteldach zu entwickeln – dies bedeutet keinen Verzicht auf Baurecht – und auf den Baumbestand besser Rücksicht zu nehmen. Die unveränderte Realisierung des vorliegenden Antrags auf Vorbescheid würde eine vollständige Umstrukturierung des homogenen Siedlungscharakters zur Folge haben.“

Die Interessengemeinschaft freut sich über die Unterstützung durch einen sehr erfahrenen Stadtplaner und Architekten, der, in seiner Funktion als Stadtheimatpfleger, auch Antragsrecht und Stimmrecht in Gremien/Kommissionen der Stadtverwaltung hat.

(Näheres hierzu siehe )

Bitte unterstützen Sie uns und den Stadtheimatpfleger, indem Sie sich, durch Teilnahme an dieser Online-Petition, unserer Forderung an die Lokalbaukommission anschließen.

 

------ Stellungnahme: ----------------

GERT GOERGENS HEIMATPFLEGER DER LH MÜNCHEN

DIPL. ING. ARCHITEKT DWB PRINZREGENTENPLATZ 17 81675 MÜNCHEN TELEFON 419514-0 Fax -24

Stellungnahme des Stadtheimatpflegers, Gert Goergens

BV Bichlerstraße 35

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Es liegt ein Antrag auf Vorbescheid vor, auf dem Eckgrundstück Bichlerstraße, Ascholdingerstraße das bestehende Einfamlienhaus abzubrechen und dort eine Gruppe von drei Gebäuden E+1+ Terrassengeschoss zu errichten.

Sowohl der Bezirksausschuss, als auch die Nachbarn zeigen sich über diesen Antrag sehr besorgt.

Die Recherchen des Heimatpflegers haben ergeben, dass die nähere Umgebungsbebauung zwischen S-Bahn Wolfratshausen, Ammerseestraße und Wolfratshausenerstraße aus Einfamlienhäusern und Reihenhäusern besteht, die zwischen den 1950er und 1960er Jahren vom Regierungsbaumeister Hans Kühn und dem Architekten Friedrich von Kramer geplant und realisiert wurden.

Es handelt sich durchgehend um 1- bis 2-geschoßige Gebäude mit Satteldach,relativ homogen gestaltet in großzügigen Gartenanlagen, die inzwischen einen ausgeprägten Baumbestand aufweisen.

Die Siedlung steht nicht unter Ensembleschutz.

In den letzten Jahren sind lediglich in den Randbereichen zur S-Bahn einige wenige Flachdachbauten E+1+T entstanden, die aber den bisher dominanten Siedlungscharakter von 83 Satteldachhäusern nicht in Frage stellen.

Der nunmehr beantragte Vorbescheid sieht für ein größeres Grundstück in zentraler Lage, einen Abbruch des Bestandgebäudes und den Neubau von 3 Baukörpern vor. Dieser Antrag – wenn er umgesetzt würde – ist geeignet den homogenen Siedlungscharakter nachhaltig zu beeinträchtigen.

Die Besonderheit des betroffenen Grundstücks liegt, neben der typischen, erwähnten Baustruktur, in dem ausgeprägten Parkcharakter mit hohem schützenswertem Baumbestand.

Bei Umsetzung des vorliegenden Antrags auf Vorbescheid mit drei Baukörpern und Tiefgarage würde dieser Parkcharakter nahezu vollständig verloren gehen. Die vorgeschlagene Gebäudetypologie mit E+1+T ist darüber hinaus geeignet, den bisherigen Siedlungscharakter in Frage zu stellen.

Der Heimatpfleger empfiehlt deshalb dringend eine Überarbeitung mit dem Ziel eine Gebäudefiguration E+1 mit Satteldach zu entwickeln – dies bedeutet keinen Verzicht auf Baurecht – und auf den Baumbestand besser Rücksicht zu nehmen.

Die unveränderte Realisierung des vorliegenden Antrags auf Vorbescheid würde eine vollständige Umstrukturierung des homogenen Siedlungscharakters zur Folge haben.

München, 08.08.2016