Befangenheit Gemeinderat Windpark

Der ehrenamtlich tätige Bürger darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit ihm selbst oder folgenden Personen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Die Abstimmung über Windvorranggebiete im Flächennutzungsplan oder Baugenehmigungen über Windparks dürfen nur von Gemeinderäten abgestimmt werden, die keine Pachtzahlungen oder Nutzungsentschädigungen zu erwarten haben.