Nein zum Verfassungsbruch - keine Personenfreizügigkeit mit Kroatien!!

 

Trotz Schweizer Volks-Nein, die Schweiz soll die Personenfreizügigkeit auf Kroatien ausweiten. Die Mehrheit des Schweizer Nationalrats hat das genehmigt. 26.4.2016.

Der Verfassungs-Putsch durch die Mehrheit des Schweizer Nationalrats ist höchst bedenklich. Auch ein Nationalrat steht nicht über der Verfassung und auch nicht über dem Souverän. Sich einfach über die Verfassung hinwegsetzen, war schon vielerorts der Beginn von Diktaturen, oder zumindest von autoritären Staatsformen und gelenkten Demokratien.

Diese Missachtung des Volksentscheides vom 9.Februar 2014, geht einher mit einem Verfassungsbruch des Mitte-Links Parlaments. Die Bundesverfassung Art. 121a wird damit in krasserweise verletzt:

1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.

2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt.

4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.

 

Wir sind für Völkerfreundschaft und Weltoffenheit, aber nicht für einen Verfassungsbruch und eine unkontrollierte Einwanderung - wider dem Volkswillen!

Das antidemokratische Vorgehen von Mitte-Links und die Haltung von Bündesrätin Simoneta Sommaruga/SP teilen wir nicht!!

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