VillaHelmpertstrasse

Verfasser der Petition kontaktieren

Kundgebung vor der Villa Helmpertstr. 3, 24.4., 17:30 Uhr

2012-04-20 21:28:04

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,

es ist soweit, die Bauträger machen Nägel mit Köpfen und reißen ab :( .

Kommt alle zur Kundgebung am 24.4. um 17:30 vor der Villa!

 

Wir freuen uns auf rege Teilnahme

Sabine und Carsten

 


Bürgerinitiative für den Erhalt des alten Laim

Erneute Antwort auf Schreiben des Landesdenkmalamtes

2012-04-03 18:48:22

Sehr geehrter Herr Dr. Irlinger,

vielen Dank für Ihre erneute Stellungnahme zum Fall Helmpertstr. 3 in 80687 München und Ihre Erläuterungen.

Als ein denkmalaffiner Bürger freue ich mich, daß Sie sich mit dem Gebäude intensiv auseinandersetzen. Da es äußerst bedauerlich wäre, wenn die Villa weiterhin ohne gesetzlichen Schutz bleiben würde, habe ich weiteren fachkundigen Rat vom Denkmalnetz Bayern eingeholt, dem Experten in Fragen von Geschichte, Architektur, Städtebau und Denkmalpflege angehören. Aufbauend auf deren fachlicher Einschätzung erlaube ich mir, mich erneut an Sie zu wenden, um Aspekte in den Beurteilungsprozeß einzubringen, die bislang noch nicht thematisiert wurden. Ich hoffe, Sie in Ihrer Arbeit dadurch unterstützen zu können. Ich danke Ihnen für die Information, daß Grundlage für die Beurteilung der Denkmalwürdigkeit alleine Art. 1 DSchG ist ("Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt"). Ich gehe also davon aus, daß es keine Vorschriften zur Beurteilung der Denkmalwürdigkeit außer dem Gesetz selbst gibt, und daß folglich zu dessen Auslegung die Rechtssprechung durch die Gerichte herangezogen werden muß. Außer Zweifel steht, daß es sich bei der Villa um eine von Menschen geschaffene Sache aus vergangener Zeit handelt. Zur Beurteilung stehen also zwei Dinge: a). Kommt der Villa geschichtliche, künstlerische, städtebauliche, wissenschaftliche oder volkskundliche Bedeutung zu, und b). begründet diese Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit am Erhalt der Villa? Eine baugeschichtliche und gestalterische Würdigung des Gebäudes findet sich im Schreiben des Landesamts für Denkmalpflege an die Landeshauptstadt München vom 5.1.2012. Ich darf in aller Kürze zusammenfassen: Der 1925 errichtete Bau ist "dem traditionellen Bauen verpflichtet" (ausführliche architektonische Baubeschreibung im angeführten Schreiben). Diese Gruppe von Bauten ist in München und ganz Bayern in großer Zahl vertreten. Mit dem Bauherrn Karl Ostermaier (1880-1939) und dem Architekten August Zemsch liegen historische Protagonisten vor, die in ihrer Zeit als Akteure zu beurteilen sind, die keine Prominenz beanspruchen konnten. Inhaltlich zu erweitern erscheint den von mir befragten Fachleuten die Analyse der städtebaulichen Situation. Unbestreitbar ist, daß das Gebäude "weder in die Achse der Stadtlohner Straße gerückt, noch axial dem Kopfbau des Ensembles gegenübergestellt ist". Eine städtebauliche Bedeutung ist allerdings nicht von der bewußten gestalterischen Einbindung in ein übergeordnetes Konzept abhängig. Auch eine mehr oder weniger zufällige Anordnung von Baukörpern kann städtebauliche Bedeutung besitzen, indem sie das Erscheinungbild eines Orts- oder Stadtteils bzw. einer Straße prägt (siehe z.B. OVG Berlin vom 7.4.1993), gerade wenn sie stadtgeschichtliche Unverwechselbarkeit zur Folge hat (SächsOVG vom 12.6.1997, ähnlich OVG Berlin vom 6.3.1997). Dies ist im Fall der Helmpertstraße 3 gegeben. Die städtebauliche Positionierung des in den 1920er Jahren errichteten Gebäudes muß daher nicht an dem 1904 aufgestellten Baulinienplan gemessen werden, wie es bisher geschah (Ihre Mail vom 17.2.2012). Ein Bezug zum Ensemble Stadtlohner Straße ist durch die direkte Nachbarschaft natürlicherweise gegeben. Außerdem sind aus Sicht der befragten Fachleute wichtige Fakten zur geschichtlichen Bedeutung des Gebäudes zu ergänzen. Das Haus besitzt eine hohe sozial- und stadtgeschichtliche Aussagekraft. Es spiegelt die für den Stadtteil typische Vorstadtentwicklung wider, die zuerst durch Theodor Fischer planmäßig gesteuert wurde, sich aber später von Fischers Plänen löste und verselbständigte. Hatte Fischer in seinem Staffelbauplan von 1904 noch eine geschlossene Bebauung an dieser Stelle vorgesehen, so bevorzugten Bauherr und Architekt der Villa zwanzig Jahre später die offene Bauweise. Sie setzten damit ein eigenständiges konzeptionelles Zeichen. War schon Fischer von den Ideen der Gartenstadtbewegung inspiriert, so kommt in der Bauidee von Ostermaier/Zemsch ebenfalls dieser Einfluß zur Geltung, wenngleich in Form eines in einen Garten eingebetteten, villenartigen Einfamilienhauses. Mit dem Bau von Villen drückte eine bürgerliche Klientel im vorstädtischen Raum ein neues Selbstverständnis aus und setzte sich damit bewußt von der schon länger, aber auch gleichzeitig realisierten Reihen- und Mietshausarchitektur ab. Für diesen historischen Distinguierungsprozess steht die Villa in der Helmpertstraße. Ostermaier/Zemsch setzten in Laim einen Prozeß fort, der bereits um die Jahrhundertwende begonnen hatte und an dem teilweise auch Fischer mit seinen Villenbauten mitgewirkt hatte (Agnes-Bernauer-Platz 8, Von-der-Pfordten-Straße 23). Das Gebäude ist Zeugnis der regen Bautätigkeit der Zwischenkriegszeit, in der der Stadtteil am stärksten wuchs. Das Bauwerk Helmpertstraße 3 ist damit ein unverzichtbares Zeugnis der Stadtteilentwicklung vom Dorf mit Edel- und schließlich Hofmarkssitz über ein durch den 1892 eröffneten Rangierbahnhof geprägtes Arbeiterviertel hin zu einem Vorstadtviertel, in dem sich auch vermögendere Bürger mit repräsentativen Wohnbauten niederließen. Das Nebeneinander von Wohnanlagen und Einfamilienhäusern bzw. Villen wurde zum prägenden städtebaulichen Kennzeichen des Stadtteils. Demnach weist das Gebäude Helmpertstraße 3 geschichtliche, künstlerische und städtebauliche Bedeutung auf. Es erfüllt damit nach dem Urteil der Experten die Voraussetzungen für ein Baudenkmal gemäß Art. 1 BayDSChG. Die von mir konsultierten Fachleute haben sich auf dieser Grundlage auch mit der Frage befaßt, ob die Bedeutung des Hauses im Interesse der Allgemeinheit einen gesetzlichen Schutz rechtfertigt. Ihrer Antwortmail ist zu entnehmen, dass auch "traditionelle Bauten der 1920er Jahre Baudenkmäler sein" können und "ein namhafter Architekt oder bedeutender Bauherr nicht eine alleinige Grundvoraussetzung" für die Denkmalwürdigkeit sind. Fest stehen dürfte, dass der traditionelle Baustil Teil der Bedeutung des Gebäudes ist; die Frage nach Prominenz von Architekt und Bauherr ist zu vernachlässigen, da sich die Bedeutung aus anderen Tatsachen ergibt. Zur Erläuterung der bisherigen Einschätzung des Landesamtes haben Sie in der Antwortmail vom 17.2.2012 drei Beurteilungskriterien ins Spiel gebracht: 1. In Punkt 1. wird angedeutet, ein Gebäude müsse "architektonisch-künstlerisch herausragend" sein, damit der Erhalt im öffentlichen Interesse liege. 2. Die Überlieferung aus der Bauzeit müsse "sehr umfassend" sein. Dies sei "nicht erfüllt" (Punkt 2. und 4.). 3. Indirekt wird in Punkt 2. der Seltenheitswert als Voraussetzung für das öffentliche Interesse am Erhalt angeführt (der Typ sei "in München und ganz Bayern mit einer großen Anzahl von vergleichbaren Bauten vertreten"). Erlauben Sie mir, daß ich auf der Grundlage des von mir eingeholten fachlichen Rats auf diese Kriterien eingehe. Zu 1) Die Frage der Erheblichkeit Die von ICOMOS 1965 beschlossene Charta von Venedig stellt fest, daß sich der Denkmalbegriff "nicht nur auf große künstlerische Schöpfungen, sondern auch auf bescheidene Werke, die im Lauf der Zeit eine kulturelle Bedeutung bekommen haben", bezieht. Zwar haben Gerichte bisweilen die "Erheblichkeit" als Voraussetzung für die Denkmalwürdigkeit gefordert (z.B. OVG Berlin v. 23.06.1989), allerdings dient dieser Begriff vor allem zur Abgrenzung von "belanglosen" Sachen (OVG NW v. 28.04.2004), so daß die Frage der Erheblichkeit im Einzelfall zu beurteilen ist. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte 2004, in "besonderer Weise" müßte "Relevantes dokumentiert" werden (BayVGH v. 21.10.2004). Die Kommentare zum nordrhein-westfälischen und niedersächsischen Denkmalschutzgesetz betonen, daß das Merkmal des öffentlichen Interesses nicht bezweckt, daß nur herausragende Beispiele oder ein besonders typischer Vertreter einer Gattung erhaltenswürdig wären. Weder die Bayerische Verfassung (Art. 141) noch das Denkmalschutzgesetz machen die Erheblichkeit zur Voraussetzung für die Denkmalwürdigkeit. Angesichts dessen liegt es in der Verantwortung der Denkmalbehörden, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von 2004 dahingehend anzuwenden, daß gemäß der Charta von Venedig auch geringere Gegenstände und "bescheidene Werke" "Relevantes" dokumentieren können – nämlich u.a. geschichtliche, künstlerische und städtebauliche Zustände, die sich in Gebäuden und Stadträumen manifestiert haben. Zweifelsohne machen derartige unscheinbarere Denkmäler die Einzigartigkeit der gesamten bayerischen Denkmallandschaft aus. Zu 2) Die Frage der substanziellen Überlieferung Im Schreiben an die Landeshauptstadt München vom 5.1.2012 stellte das Landesamt für Denkmalpflege fest, daß aus der Bauzeit "die meisten Türen und viele Fenster" erhalten sind. Bei den festgestellten, späteren Veränderungen handelt es sich um den in den 1950er Jahren vorgenommenen Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken, den Einbau zusätzlicher Gauben in die Dachflächen, den Einbau einer Wendeltreppe vom EG in den Keller, die Ersetzung der alten Fußböden durch Auslegware und die Ergänzung von Profilleisten an den Decken. Im Keller wurde die ursprüngliche Raumstruktur durch Entnahme der meisten Zwischenwände verändert. Bis auf den Einbau der zusätzlichen Gauben ist somit das Gesamterscheinungsbild aus der Erbauungszeit weitestgehend ungestört überliefert, sogar in seiner originalen Materialität. Die überwiegende Zahl der Veränderungen bezieht sich auf die Raumstruktur in peripheren Zonen (Dachgeschoßausbau, Kellerräume) oder auf Ausstattungsgegenstände (Böden). Diese Veränderungen beeinträchtigen das Gesamterscheinungsbild nach außen in keiner Weise und mindern die geschichtliche, künstlerische und städtebauliche Aussagekraft nur in zu vernachlässigendem Umfang. Teilweise dürften die Veränderungen zugunsten des stimmigen Erscheinungsbildes sogar reversibel sein (z.B. zusätzliche Gauben, zusätzliche Wendeltreppe, Ergänzung von Profilleisten). Zu 3) Der Seltenheitswert Von den Gerichten wurde immer wieder betont, daß dem Kriterium der Seltenheit eines Objekts eine primäre Bedeutung bei der Beurteilung der Denkmaleigenschaft zukommt (z.B. BayVGH v. 21.2.1985). Allerdings hat das OVG NW (v. 9.1.2006) festgestellt, daß ein Denkmal eine "jeweils einzigartige, individuelle und historisch aussagekräftige Eigenart am konkreten Standort besitzt und aus diesem Grund ein Erhaltungsinteresse für sich beanspruchen kann" (Martin/Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz, S. 194). Damit soll auch der Schutz gleichartiger oder ähnlicher Objekte sichergestellt werden, der unerläßlich ist, um dörfliche oder urbane Siedlungslandschaften flächendeckend zu erhalten. Dies ist nach Einschätzung der von mir befragten Experten auch im Sinne der Bayerischen Verfassung und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Die individuelle historische, architektonische und städtebauliche Bedeutung des Gebäudes Helmpertstraße 3 an seinem Standort (siehe oben) erfüllt daher die nötigen Kriterien für ein öffentliches Erhaltungsinteresse. Zusammengefaßt besteht nach Ansicht der befragten Fachleute die Bedeutung der Villa darin, daß sie als typischer Verteter eines häufig gebauten und variierten Typs an ihrem Standort in individueller Ausprägung eine architektonische Mode der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts widerspiegelt. Sie verkörpert einen wichtigen Teil der Geschichte des Stadtviertels Laim. Ihr kommt an ihrem Standort durch ihre straßenbild- und raumprägende Funktion städtebauliche Bedeutung zu. Originalsubstanz ist in hohem Maß vorhanden. Damit ist sie in derart hohem Maß bedeutsam, daß ein Interesse der Allgemeinheit an ihrem Erhalt besteht. Angesichts dieser neuen Entscheidungskriterien möchte ich eindringlich an Sie appellieren, erneut die Denkmalwürdigkeit des Gebäudes zu überprüfen. Viele Bürger, die den Anliegen des Denkmalschutzes freundschaftlich gegenüberstehen, hoffen mit meinen Mitstreitern und mir, daß Sie angesichts der Faktenlage einen Nachtrag in die Denkmalliste vornehmen können, um einem Stück gebauter Stadtgeschichte die angemessene Würdigung zuteil werden zu lassen. Seien Sie sich unserer Unterstützung in Ihrem Bestreben um den Erhalt des baukulturellen Erbes Bayerns sicher.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Carsten Trinitis


Bürgerinitiative für den Erhalt des alten Laim

Antwort OB Ude auf erneute Nachfrage

2012-03-14 23:42:44

Bürgerinitiative für den Erhalt des alten Laim

Korrespondenz mit dem Landesdenkmalamt

2012-03-11 19:55:49
Sehr geehrter Herr Prof. Trinitis,
Sie haben sich an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) gewendet und erneut um Auskunft zu dem Gebäude in der Helmpertstraße 3 in München gebeten. Herr Generalkonservator hat mich darum gebeten Ihre Anfrage direkt zu beantworten.
Das BLfD hat bei der Prüfung der möglichen Denkmaleigenschaft feststellen müssen, dass das Objekt nicht die Voraussetzungen des Art. 1 DSchG erfüllt. Der Art. 1 DSchG ist die ausschließliche gesetzliche Grundlage für die Beurteilung von Denkmälern in Bayern. Bei dem o. g. Objekt konnte keine der im Art. 1 DSchG geforderte geschichtliche, künstlerische, städtebauliche, wissenschaftliche oder volkskundliche Bedeutungen erkannt werden. Die Erläuterungen im Schreiben des BLfD vom 05.01.2012 liefern die notwendigen Begründung hierzu.
1. Der Hinweis auf das zeitgenössisch-moderne Bauen in den 1920er Jahren im genannten Schreiben ist der Tatsache geschuldet, dass die Gebäude dieser Zeitschicht eine besondere künstlerische Bedeutung aufweisen können. Gerade im süddeutschen Bereich ist das moderne Bauen in diesen Jahren nur mit wenigen Beispielen vertreten und so sind moderne Bauten dieser Zeit architektonisch-künstlerisch herausragend. Dieser Bezug läßt sich aber für die Helmpertraße 3 nicht erkennen, da der Bau in der Fassadengliederung und der Grundrisslösung ganz dem traditionellen Bauen verpflichtet ist.
2. Selbstverständlich können auch traditionelle Bauten der 1920er Jahre Baudenkmäler sein. Diese Gruppe ist in München und ganz Bayern mit einer großen Anzahl von vergleichbaren Bauten vertreten. Die bereits erwähnte geschichtliche Bedeutung gemäß Art. 1 DSchG ist nur dann erfüllt, wenn die Gebäude sehr umfassend aus der Bauzeit überliefert sind. Dies ist jedoch bei dem Gebäude in der Helmpertstraße 3 nicht erfüllt.
3. Auch ein namhafter Architekt oder bedeutender Auftraggeber könnte eine geschichtliche Bedeutung begründen. Doch liegt auch dies nicht vor. Selbstverständlich ist ein namhafter Architekt oder bedeutender Bauherr nicht eine Grundvoraussetzung für ein Baudenkmal im Sinne Art. 1 Abs. 1 und 2 DSchG.
4. Spätere Veränderungen an Gebäuden können dazu führen, dass die Gebäude nicht die Voraussetzungen für ein Baudenkmal erfüllen. Ein Denkmal muss die Grundvoraussetzung des Art. 1 DSchG der "vergangenen Zeit" erfüllen. Wenn spätere Veränderungen eine Bedeutung im Sinne des Art. 1 Abs. 1 DSchG erkennen lassen, werden diese mit im Eintrag in die Denkmalliste aufgeführt. So sind bei den Bauten in der Münchner Innenstadt zumeist die Wiederaufbau bzw. -herstellungen nach den Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg im Listeneintrag mit erwähnt.
Städtebaulich lässt sich bei dem Gebäude Helmpertstraße 3 ein Bezug zum Ensemble Stadtlohner Straße nicht feststellen. Dieses ist weder in die Achse der Stadtlohner Straße gerückt, noch axial dem Kopfbau des Ensembles gegenübergestellt. Der von Theodor Fischer entwickelte Staffelbauplan von 1904 sieht eine geschlossene Bebauung an dieser Stelle vor. Der 1925 errichtete Bau Helmpertstraße 3 ist in der offenen Bauweise nicht den Fischerschen Vorgaben verpflichtet.
Das BLfD bleibt daher bei seiner Feststellung vom 05.01.2012.
Mit freundlichen Grüßen
AL Z

 


Von: Carsten Trinitis [mailto:Carsten.Trinitis@tum.de]
Gesendet: Samstag, 11. Februar 2012 14:07
An: Greipl, Egon Johannes (LFD)
Cc: Irlinger, Walter (LFD); Vollmar, Bernd (LFD); Könner, Nikolaus (LFD); Ullrich, Markus (LFD); Körner, Burkhard (LFD); Gieß, Harald (LFD); Fuchs, Elke (LFD)
Betreff: Re: AW: LH München, Reg. Bez. OBY, Helmpertstr. 3, Denkmaleigenschaft

Sehr geehrter Herr Prof. Greipl, sehr geehrter Herr Dr. Körner, sehr geehrter Herr Dr. Sommer,

vielen Dank für die ausführliche Überprüfung und Stellungnahme zu meiner Anfrage bezüglich des Anwesens Helmpertstraße 3 in 80687 München.

Ich habe hierzu inzwischen zwei unabhängige Meinungen von Fachleuten eingeholt und hätte noch folgende Fragen bzw. Anmerkungen:Beim Lesen der ausführlichen Recherche und Analyse des Bauwerks klingt es eigentlich so, als wäre das Haus in jedem Fall in die Denkmalliste aufzunehmen. Insofern ist es nicht ganz nachvollziehbar, wieso es dann plötzlich heißt, das Haus ließe keine besondere Bedeutung erkennen. Auch das Argument, es ließe sich kein Bezug zum zeitgenössisch-modernen Bauen erkennen, stellt laut Fachleuten keinen Grund dar, das Gebäude nicht als denkmalwürdig einzustufen. Die städtebauliche Bedeutung ist gerade dadurch erkennbar, daß in den zwanziger Jahren diese Villa in unmittelbaren Bezug zu der Reihenhausanlage Theodor Fischers (Ensemble Stadtlohner Straße) gesetzt wurde und damit einen Kontrapunkt zur geschlossenen Bebauung bildet.

Weiterhin wird argumentiert, daß weder Auftraggeber noch Architekt bedeutende Persönlichkeiten seien - gibt es für die Anwendung des Kriteriums der Popularität von Bauherr und Architekt eine denkmalfachliche bzw. -rechtliche Grundlage? Weshalb sind dann Bauernhäuser, deren Auftraggeber mit Sicherheit auch keine bedeutenden Persönlichkeiten waren, unter Denkmalschutz gestellt?
Die nachträglichen Veränderungen dürften ebenfalls kein Ablehnungsgrund sein, da sonst sämtliche Innenstadtgebäude, die im Krieg beschädigt wurden und nachträglich wiederaufgebaut wurden, ebenfalls keinen Denkmalstatus erhalten dürften. Sind nicht die bei der Villa vorgenommenen Veränderungen hinsichtlich des Gesamterscheinungsbildes marginal? Auch ist es zulässig, Veränderungen an bereits denkmalgeschützten Gebäuden vorzunehmen, ohne daß diese dann ihren Status verlieren.

Insgesamt kommen beide Fachleute übereinstimmend zu dem Resultat, daß die in Ihrem Schreiben aufgeführten Gründe eigentlich nicht nachvollziehbar sind, und daß das Gebäude im jedem Fall in die Denkmalliste aufgenommen werden sollte.

Ich darf Sie daher nochmals um eine Stellungnahme ersuchen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Prof. Dr. Carsten Trinitis





On 12/29/2011 01:50 PM, Greipl, Egon Johannes (LFD) wrote:

Sehr geehrte Frau Prof. Trinitis,

über Ihr Interesse und Ihren Einsatz für die Anliegen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege habe ich mich sehr gefreut.

Für das Gebäude in der Helmpertstraße 3hat das Landesamt für Denkmalpflege bislang keine Denkmaleigenschaft festgestellt. Ihrem Wunsch nach einer entsprechenden Überprüfung kommen wir gerne nach. Der zuständige Mitarbeiter, Herr Dr. Burkhard Körner (burkhard.koerner@blfd.bayern.de) wird Sie über das Ergebnis unterrichten.

Das Gebäude Helmpertstraße 3 liegt in der Nähe zum Denkmal - Ensemble Stadtlohner Straße sowie zu weiteren Einzeldenkmälern. Auch für Veränderungen, die in der Nähe von Denkmälern (darunter selbstredend die Ensembles) stattfinden, ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis durch die Untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt München erforderlich.

Sie können sich die Lage anhand des BayernViewer-denkmal.de vergegenwärtigen, auch wenn in Laim die Nachqualifizierung und Revision der Bayerischen Denkmalliste noch nicht abgeschlossen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Egon Johannes Greipl

Generalkonservator

 

 

 

besten Dank für Ihre Mitteilung.

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Carsten Trinitis [mailto:Carsten.Trinitis@tum.de]
Gesendet: Donnerstag, 29. Dezember 2011 12:43
An: Greipl, Egon Johannes (LFD)
Cc: Hirsch, Alfred (LFD); Beatrix Köber; andrea.schlaier.extern@sueddeutsche.de; Kiermaier Sabine; Gerry Wallner; 'Cornelia Wallner'
Betreff: Denkmalschutz Helmpertstr. 3, München

Sehr geehrter Herr Prof. Greipl,

wie Sie sicher auch bereits über Herrn Dr. Mühlbauer von Historischen

Verein Laim mitbekommen haben, ist eine alte Villa, für die der

Bezirksausschuß Laim bereits Denkmalschutz beantragt hat, vom Abriß

bedroht und soll durch einen unserer Ansicht nach nicht ins Stadtbild

passenden Neubau ersetzt werden.

Da sich das Gebäude unmittelbar gegenüber der Siedlung Stadtlohner

Straße von Theodor Fischer befindet, fügt sich die noch existierende

Villa hervorragend ins Bild ein.

Inzwischen haben wir an die 400 Unterschriften für den Erhalt der Villa

sowohl in der Nachbarschaft und auch im Netz gesammelt, die wir Ihnen -

ebenso wie ein Bild der Villa und eines des Bauvorhabens - beigefügt haben.

Der Bezirksausschuß hat sich mit nur einer Gegenstimme ebenfalls für den

Erhalt ausgesprochen, und bei Oberbürgermeister Ude stoßen wir auf taube

Ohren.

Nähere Informationen finden sich unter

http://petitionen24.com/villahelmpertstrasse

Wir fürchten hier einen Präzedenzfall, der dazu führen kann, daß der

Charakter des Viertels nachhaltig zerstört wird, und am Schluß nur noch

die wenigen denkmalgeschützten Gebäude von Neubauten überragt werden,

was doch sicherlich in keiner Weise im Sinne des Denkmalamtes sein kann!

Wir möchten daher eindringlich an Sie appellieren, den Fall nochmals zu

überprüfen und hier entsprechende Auflagen zu erlassen, um den

denkmalwürdigen Charakter dieser Ecke auch für die Nachwelt zu erhalten.

Dies wäre sicherlich auch im Sinne Theodor Fischers!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Carsten Trinitis

Dipl.-Ing Sabine Kiermaier

Gerry Wallner M.S, DPSM

Dipl. BetrW. Cornelia Wallner


Bürgerinitiative für den Erhalt des alten Laim

Korrespondenz mit em Denkmalamt

2012-03-11 19:53:43

Sehr geehrter Herr Prof. Trinitis, Sie haben sich an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) gewendet und erneut um Auskunft zu dem Gebäude in der Helmpertstraße 3 in München gebeten. Herr Generalkonservator hat mich darum gebeten Ihre Anfrage direkt zu beantworten. Das BLfD hat bei der Prüfung der möglichen Denkmaleigenschaft feststellen müssen, dass das Objekt nicht die Voraussetzungen des Art. 1 DSchG erfüllt. Der Art. 1 DSchG ist die ausschließliche gesetzliche Grundlage für die Beurteilung von Denkmälern in Bayern. Bei dem o. g. Objekt konnte keine der im Art. 1 DSchG geforderte geschichtliche, künstlerische, städtebauliche, wissenschaftliche oder volkskundliche Bedeutungen erkannt werden. Die Erläuterungen im Schreiben des BLfD vom 05.01.2012 liefern die notwendigen Begründung hierzu. 1. Der Hinweis auf das zeitgenössisch-moderne Bauen in den 1920er Jahren im genannten Schreiben ist der Tatsache geschuldet, dass die Gebäude dieser Zeitschicht eine besondere künstlerische Bedeutung aufweisen können. Gerade im süddeutschen Bereich ist das moderne Bauen in diesen Jahren nur mit wenigen Beispielen vertreten und so sind moderne Bauten dieser Zeit architektonisch-künstlerisch herausragend. Dieser Bezug läßt sich aber für die Helmpertraße 3 nicht erkennen, da der Bau in der Fassadengliederung und der Grundrisslösung ganz dem traditionellen Bauen verpflichtet ist. 2. Selbstverständlich können auch traditionelle Bauten der 1920er Jahre Baudenkmäler sein. Diese Gruppe ist in München und ganz Bayern mit einer großen Anzahl von vergleichbaren Bauten vertreten. Die bereits erwähnte geschichtliche Bedeutung gemäß Art. 1 DSchG ist nur dann erfüllt, wenn die Gebäude sehr umfassend aus der Bauzeit überliefert sind. Dies ist jedoch bei dem Gebäude in der Helmpertstraße 3 nicht erfüllt. 3. Auch ein namhafter Architekt oder bedeutender Auftraggeber könnte eine geschichtliche Bedeutung begründen. Doch liegt auch dies nicht vor. Selbstverständlich ist ein namhafter Architekt oder bedeutender Bauherr nicht eine Grundvoraussetzung für ein Baudenkmal im Sinne Art. 1 Abs. 1 und 2 DSchG. 4. Spätere Veränderungen an Gebäuden können dazu führen, dass die Gebäude nicht die Voraussetzungen für ein Baudenkmal erfüllen. Ein Denkmal muss die Grundvoraussetzung des Art. 1 DSchG der "vergangenen Zeit" erfüllen. Wenn spätere Veränderungen eine Bedeutung im Sinne des Art. 1 Abs. 1 DSchG erkennen lassen, werden diese mit im Eintrag in die Denkmalliste aufgeführt. So sind bei den Bauten in der Münchner Innenstadt zumeist die Wiederaufbau bzw. -herstellungen nach den Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg im Listeneintrag mit erwähnt. Städtebaulich lässt sich bei dem Gebäude Helmpertstraße 3 ein Bezug zum Ensemble Stadtlohner Straße nicht feststellen. Dieses ist weder in die Achse der Stadtlohner Straße gerückt, noch axial dem Kopfbau des Ensembles gegenübergestellt. Der von Theodor Fischer entwickelte Staffelbauplan von 1904 sieht eine geschlossene Bebauung an dieser Stelle vor. Der 1925 errichtete Bau Helmpertstraße 3 ist in der offenen Bauweise nicht den Fischerschen Vorgaben verpflichtet. Das BLfD bleibt daher bei seiner Feststellung vom 05.01.2012. Mit freundlichen Grüßen AL Z Von: Carsten Trinitis [mailto:Carsten.Trinitis@tum.de] Gesendet: Samstag, 11. Februar 2012 14:07 An: Greipl, Egon Johannes (LFD) Cc: Irlinger, Walter (LFD); Vollmar, Bernd (LFD); Könner, Nikolaus (LFD); Ullrich, Markus (LFD); Körner, Burkhard (LFD); Gieß, Harald (LFD); Fuchs, Elke (LFD) Betreff: Re: AW: LH München, Reg. Bez. OBY, Helmpertstr. 3, Denkmaleigenschaft Sehr geehrter Herr Prof. Greipl, sehr geehrter Herr Dr. Körner, sehr geehrter Herr Dr. Sommer, vielen Dank für die ausführliche Überprüfung und Stellungnahme zu meiner Anfrage bezüglich des Anwesens Helmpertstraße 3 in 80687 München. Ich habe hierzu inzwischen zwei unabhängige Meinungen von Fachleuten eingeholt und hätte noch folgende Fragen bzw. Anmerkungen:Beim Lesen der ausführlichen Recherche und Analyse des Bauwerks klingt es eigentlich so, als wäre das Haus in jedem Fall in die Denkmalliste aufzunehmen. Insofern ist es nicht ganz nachvollziehbar, wieso es dann plötzlich heißt, das Haus ließe keine besondere Bedeutung erkennen. Auch das Argument, es ließe sich kein Bezug zum zeitgenössisch-modernen Bauen erkennen, stellt laut Fachleuten keinen Grund dar, das Gebäude nicht als denkmalwürdig einzustufen. Die städtebauliche Bedeutung ist gerade dadurch erkennbar, daß in den zwanziger Jahren diese Villa in unmittelbaren Bezug zu der Reihenhausanlage Theodor Fischers (Ensemble Stadtlohner Straße) gesetzt wurde und damit einen Kontrapunkt zur geschlossenen Bebauung bildet. Weiterhin wird argumentiert, daß weder Auftraggeber noch Architekt bedeutende Persönlichkeiten seien - gibt es für die Anwendung des Kriteriums der Popularität von Bauherr und Architekt eine denkmalfachliche bzw. -rechtliche Grundlage? Weshalb sind dann Bauernhäuser, deren Auftraggeber mit Sicherheit auch keine bedeutenden Persönlichkeiten waren, unter Denkmalschutz gestellt? Die nachträglichen Veränderungen dürften ebenfalls kein Ablehnungsgrund sein, da sonst sämtliche Innenstadtgebäude, die im Krieg beschädigt wurden und nachträglich wiederaufgebaut wurden, ebenfalls keinen Denkmalstatus erhalten dürften. Sind nicht die bei der Villa vorgenommenen Veränderungen hinsichtlich des Gesamterscheinungsbildes marginal? Auch ist es zulässig, Veränderungen an bereits denkmalgeschützten Gebäuden vorzunehmen, ohne daß diese dann ihren Status verlieren. Insgesamt kommen beide Fachleute übereinstimmend zu dem Resultat, daß die in Ihrem Schreiben aufgeführten Gründe eigentlich nicht nachvollziehbar sind, und daß das Gebäude im jedem Fall in die Denkmalliste aufgenommen werden sollte. Ich darf Sie daher nochmals um eine Stellungnahme ersuchen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Carsten Trinitis On 12/29/2011 01:50 PM, Greipl, Egon Johannes (LFD) wrote: > > Sehr geehrte Frau Prof. Trinitis, > > über Ihr Interesse und Ihren Einsatz für die Anliegen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege habe ich mich sehr gefreut. > > Für das Gebäude in der Helmpertstraße 3hat das Landesamt für Denkmalpflege bislang keine Denkmaleigenschaft festgestellt. Ihrem Wunsch nach einer entsprechenden Überprüfung kommen wir gerne nach. Der zuständige Mitarbeiter, Herr Dr. Burkhard Körner (burkhard.koerner@blfd.bayern.de) wird Sie über das Ergebnis unterrichten. > > Das Gebäude Helmpertstraße 3 liegt in der Nähe zum Denkmal - Ensemble Stadtlohner Straße sowie zu weiteren Einzeldenkmälern. Auch für Veränderungen, die in der Nähe von Denkmälern (darunter selbstredend die Ensembles) stattfinden, ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis durch die Untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt München erforderlich. > > Sie können sich die Lage anhand des BayernViewer-denkmal.de vergegenwärtigen, auch wenn in Laim die Nachqualifizierung und Revision der Bayerischen Denkmalliste noch nicht abgeschlossen ist. > > Mit freundlichen Grüßen > > Prof. Dr. Egon Johannes Greipl > > Generalkonservator > > besten Dank für Ihre Mitteilung. > > -----Ursprüngliche Nachricht----- > Von: Carsten Trinitis [mailto:Carsten.Trinitis@tum.de] > Gesendet: Donnerstag, 29. Dezember 2011 12:43 > An: Greipl, Egon Johannes (LFD) > Cc: Hirsch, Alfred (LFD); Beatrix Köber; andrea.schlaier.extern@sueddeutsche.de; Kiermaier Sabine; Gerry Wallner; 'Cornelia Wallner' > Betreff: Denkmalschutz Helmpertstr. 3, München > > Sehr geehrter Herr Prof. Greipl, > > wie Sie sicher auch bereits über Herrn Dr. Mühlbauer von Historischen > > Verein Laim mitbekommen haben, ist eine alte Villa, für die der > > Bezirksausschuß Laim bereits Denkmalschutz beantragt hat, vom Abriß > > bedroht und soll durch einen unserer Ansicht nach nicht ins Stadtbild > > passenden Neubau ersetzt werden. > > Da sich das Gebäude unmittelbar gegenüber der Siedlung Stadtlohner > > Straße von Theodor Fischer befindet, fügt sich die noch existierende > > Villa hervorragend ins Bild ein. > > Inzwischen haben wir an die 400 Unterschriften für den Erhalt der Villa > > sowohl in der Nachbarschaft und auch im Netz gesammelt, die wir Ihnen - > > ebenso wie ein Bild der Villa und eines des Bauvorhabens - beigefügt haben. > > Der Bezirksausschuß hat sich mit nur einer Gegenstimme ebenfalls für den > > Erhalt ausgesprochen, und bei Oberbürgermeister Ude stoßen wir auf taube > > Ohren. > > Nähere Informationen finden sich unter > > http://petitionen24.com/villahelmpertstrasse > > Wir fürchten hier einen Präzedenzfall, der dazu führen kann, daß der > > Charakter des Viertels nachhaltig zerstört wird, und am Schluß nur noch > > die wenigen denkmalgeschützten Gebäude von Neubauten überragt werden, > > was doch sicherlich in keiner Weise im Sinne des Denkmalamtes sein kann! > > Wir möchten daher eindringlich an Sie appellieren, den Fall nochmals zu > > überprüfen und hier entsprechende Auflagen zu erlassen, um den > > denkmalwürdigen Charakter dieser Ecke auch für die Nachwelt zu erhalten. > > Dies wäre sicherlich auch im Sinne Theodor Fischers! > > Mit freundlichen Grüßen > > Prof. Dr.-Ing. Carsten Trinitis > > Dipl.-Ing Sabine Kiermaier > > Gerry Wallner M.S, DPSM > > Dipl. BetrW. Cornelia Wallner


Bürgerinitiative für den Erhalt des alten Laim

Stellungnahme der Bürgerinitiative

2012-01-07 01:09:27

Die Stellungnahme der Bürgerinitiative wurde zur Abstimmung veröffentllcht:

http://direktzu.muenchen.de/ude/messages/kompensationsmassnahmen-etc-36597

 


Bürgerinitiative für den Erhalt des alten Laim

Stellungnahme der Initiative zur Antwort von OB Ude zur Veröffentlichung auf direktzu.de/ude

2012-01-06 12:52:08

Kompensationsmaßnahmen etc.

Sehr geehrter Herr OB Ude,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meinen Beitrag "Rettet das historische Laim", zu der ich wie folgt Stellung nehmen möchte. Ich hoffe, dieser Beitrag wird auch veröffentlicht, da ich der Meinung bin, daß Ihre Darstellung leider nicht ganz der Realität entspricht.

Sie schreiben:
> "Sehr geehrter Herr Trinitis,
> ich begrüße Ihr Engagement in Sachen Denkmalschutz.
> Denkmalschutz und Neues Bauen sind ein sensibles Thema > und bedürfen einer behutsamen Zusammenführung. Ich
> pflichte Ihnen bei, dass dies nicht immer zufriedenstellend
> gelingt, doch ist die Untere Bauaufsichtsbehörde mit den
> zugeordneten Denkmalschutzabteilungen engagiert bemüht
> gelungene Lösungen zu finden."

Hierzu möchte ich anmerken, daß nach unserem Kenntnisstand die Untere Bauaufsichtsbehörde alles andere als engagiert ist und wohl eher alles durchwinkt, was von den Bauträgern kommt. Wir haben bereits in unserer Angelegenheit mehrmals nachgefragt und sind stets abgewimmelt worden (die von Ihnen gerne propagierte Bürgernähe seitens einer Stadtverwaltung sieht in unseren Augen anders aus!). Es gibt hier, wie wir in Erfahrung gebracht haben, lediglich einen Vorbescheid.

>"Ihre Auffassung, es wäre immer mehr eine abträgliche
> Entwicklung in unseren Straßen erkennbar und es fände
> eine zunehmende Zerstörung des historischen "Laim" statt,
> kann ich so nicht teilen. Ganz im Gegenteil. Die Stadt
> unternimmt die größten Anstrengungen, die städtebauliche
> Entwicklung so zu lenken, dass das Baudenkmal oder das
> Denkmalensemble, das in einem räumlichen Kontext zu
> seiner Umgebung steht, in seinem Wert und seiner Wirkung
> durch neue Baumaßnahmen nicht unzumutbar belastet
> wird."

Ihnen ist sicherlich die Fernsehserie "Isar 12" bekannt, die ja unlängst auf DVD herauskam. Dort wird man meiner Ansicht nach durchaus eines Besseren belehrt, auch wenn im Nachkriegsmünchen noch etliche Kriegsschäden zu sehen waren.

> "
Dabei ist auch die rechtliche Situation zu berücksichtigen.
> Das verfassungsmäßig garantierte Recht der Baufreiheit
> räumt jedem Bürger das Recht auf Bauen im Rahmen der
> Baugesetze ein. So kann nicht jedes Gebäude oder
> Baumvorkommen, das vielleicht auf den ersten Blick sehr
> erhaltenswert erscheint, pauschal unter Schutz gestellt
> werden. Dies bedarf einer eingehenden Prüfung.

Dies ist uns durchaus bekannt, wenn dem jedoch so wäre, müßte ja die gesamte Stadt mit Neubauten überzogen sein, wenn sich Altbauten - wie im Falle der Villa in der Helmpertstraße - für die Eigentümer nicht rentieren. So gesehen hat die Stadt hier durchaus einen gewissen Speilraum, doch scheint sie leider nicht gewillt zu sein, diesen auch voll auszunutzen.

> 
Bundes- und Landesbaurecht regeln die Bebauung. Ist
> Baurecht gegeben, besteht die gesetzliche Verpflichtung zur
> Genehmigung. Im Fall Helmperstr. 3 wurde im Vorfeld, im
> Rahmen einer Voranfrage, eingehend geprüft, ob zu einem
> die angestrebte Bebauung dem Einfügungsgebot nach
> Bundesrecht entspricht und zum anderen Belange des
> Denkmal- oder Naturschutzes dem Bauwunsch
> entgegenstehen. Die Prüfung ergab, dass die
> Wohnbebauung sich einfügt, die Baumfällungen durch
> entsprechende Kompensationsmaßnahmen ausgleichbar

Können Sie mir bitte erklären, wie eine "entsprechende Kompensationsmaßnahme" für drei über hundertjährige strengstens unter Naturschutz stehenden Eiben auszusehen hat?

> sind und letztendlich das Haus nicht den
> denkmalrechtlichen Wert und die Bausubstanz nicht die
> Historie besitzt, die seine Erhaltung zwingend erforderlich
> machen würden. Bei einem derartigen Prüfungsergebnis ist
> keine rechtliche Handhabe mehr gegeben.

Sofern eine derartige eingehende Prüfung überhaupt stattgefunden hat - unserer Kenntnis nach war dies nicht der Fall. Auf mehrfache Nachfrage hin haben wir keinerlei Gutachten zu sehen bekommen - auch dies ist nicht gerade Zeugnis einer transparenten und bürgernahen Verwaltung!

> "Ich pflichte Ihnen bei, dass die Grundstückspreise im
> Innenraum Münchens zu den höchsten Deutschlands
> zählen, doch regelt hier Angebot und Nachfrage den Preis.
> Wie Sie schon erwähnen, ist eine Einflussnahme der Stadt
> auf diese Entwicklung nahezu ausgeschlossen.
> Sie dürfen sicher sein, dass die Beteiligten der
> Stadtverwaltung alles daran setzen, unsere Stadt in ihrer
> urbanen Entwicklung auch für kommende Generationen zu
> erhalten.

Wir hoffen, daß in Zukunft etwas behutsamer vorgegangen wird, denn wenn man sich die Bausünden anschaut, kann davon unserer Ansicht - und auch der zahlloser Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Beiträge in diesem Forum dürften für sich sprechen - nach keine Rede sein!

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Carsten Trinitis

 


Bürgerinitiative für den Erhalt des alten Laim

Die Korrespondenz mit OB Ude und dessen Büro

2011-12-31 16:17:44

Am 11. Oktober wurde von Seiten der Initiative "Rettet das historische Laim!" das unter

http://www.direktzu.muenchen.de/ude/messages/rettet-das-historische-laim-35086

einsehbare Anliegen veröffentlicht. Am 24. Oktober erhielten wir folgende Mitteilung:

Ihr Beitrag auf "direktzu Christian Ude" mit dem Titel "Rettet das 
historische Laim!" wurde als Top-Beitrag ausgewählt und bereits zur
Beantwortung weitergeleitet! Sie finden Ihren Top-Beitrag unter folgendem Link: http://direktzu.muenchen.de/ude/messages/rettet-das-historische-laim-35086 Sobald eine Antwort veröffentlicht wird, werden Sie per E-Mail
darüber informiert. Mit freundlichen Grüßen Ihr Moderations-Team
 

Als sich nach 2 Monaten immer noch nichts tat, haben wir folgenden Artikel auf direktzu.de geschrieben:

"Sehr geehrter Herr Ude,

nachdem mein Beitrag "Rettet das historische Laim!"

http://direktzu.muenchen.de/ude/messages/rettet-das-histo...

nach 13 Tagen zum Top-Beitrag, der umgehend beantwortet werden sollte, ernannt wurde, warte ich nun schon seit bald zwei Monaten auf die Antwort. Während dieser Zeit ist der Beitrag natürlich auch nicht unmittelbar sichtbar, wodurch sich der Verdacht aufdrängt, daß dies so beabsichtigt ist, da das Thema Zerstörung unserer Stadt durch exzessive Nachverdichtung ein durchaus unbequemes Thema für Sie sein dürfte, auf das ich bisher - z.B. auch auf der Bürgerversammlung - stets nur stereotype Antworten bekommen habe, die, wie ich im Nachhinein erfahren habe, durchaus nicht immer ganz den Tatsachen entsprechen.
Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie die Anliegen der Bürger und Bürgerinnen nicht immer in kabarettistischer Art und Weise als nicht realistisch abtun und dieses Problem, was uns Münchner und Münchnerinnen sehr wohl alle angeht, etwas ernster nehmen würden, denn sonst sehen die Zukunftsaussichten alles andere als rosig aus.
Es geht hier nicht alleine um Wachstum bis ins Unendliche, da wir bereits jetzt mit Abstand die höchste Bevölkerungsdichte aller deutschen Großstädte haben - ein Umstand, der Ihnen durchaus bekannt sein dürfte.

Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre zumindest eine zeitnahe und konstruktive Beantwortung der Anliegen auf Ihrer Bürgernähe demonstrierenden Seite.

Daher meine Frage an Sie: Wann kann ich endlich mit einer konstruktiven Antwort auf meinen vorherigen Beitrag rechnen?

Mit freundlichen Grüßen"

Und hier die Antwort des Moderationsteams zwei Tage später (die Orthographie wurde beibehalten!):

"vielen Dank für Ihren Beitrag. Auch für Ihre Kritik.
Ich habe Ihren Beitrag direkt an das Büro des OB Ude gesendet.

Wie Sie vielleicht sehen konnten, ist der Oberbürgermeister bei der Beantwortung der Top-Beträge arg im Rückstand.
Wir erinnern Herrn Ude regelmäßig an die offenen Fragen und erhalten unregelmäßig Beiträge von ihm.

Wie Sie sicher selbst wissen, ist der Oberbürgermeister einer der beliebtesten Politiker in Deutschland.
Wir haben Ihn noch mal auf die Dringlichkeit hingewiesen."

Dann kam am 28.12. die Antwort von OB Ude, die sich auf der Seite nachlesen läßt.

Ohne weiteren Kommentar!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bürgerinitiative für den Erhalt des alten Laim

Artikel in der SZ zu münchenweiten Initiativen von Sabrina Ebitsch

2011-12-17 20:27:42

Bürgerinitiative für den Erhalt des alten Laim

Weiterer Artikel im Laimer Anzeiger von Beatrix Köber

2011-12-17 20:23:59

"Es geht um unsere Heimat"

Laimer Bürger stellen sich gegen die dichte Bauweise in ihrem Stadtteil

Anwohner historischer Wohnviertel, wie der Theodor Fischer Siedlung in Laim, wollen Maximalbebauung verhindern. (Foto: BK)
Eine Bürgerinitiative setzt sich für den Erhalt der Villa und den Schutz des alten Baumbestandes in der Helmpertstraße ein. (Foto: BK)

In München herrscht Wohnungsmangel! Und wenn es freie Wohnungen gibt, dann sind diese nur schwer bezahlbar. Denn München gehört zu den am dichtesten besiedelten Großstädten Deutschlands, und die Prognosen zeigen, dass mit weiterem Zuzug zu rechnen ist. Als Konsequenz dieser Nachverdichtung entstehen mehr und mehr Neubauten, die dem Prinzip der dichten Bauweise folgen. Laimer Bürger fürchten da um die Zerstörung ihrer historischen Wohnviertel.

Maximalbebauung

Mit einer Einwohnerdichte von 4.359 Einwohnern pro Quadratkilometer gehört München zu den meistbesiedelten Großstädten. Selbst Metropolen wie Berlin (Einwohnerdichte 3.884), Frankfurt (Einwohnerdichte 2.737) und Stuttgart (Einwohnerdichte 2.925) bleiben hinter München zurück. Mit zunehmender Einwohnerzahl steigt in München auch der Bedarf an freiem Wohnraum. Zunehmend werden da freie Grundstücke bis auf den letzten Zentimeter zugebaut, so dass gewinnbringende Wohngebäude entstehen. In Laim ist diese Entwicklung jüngst in den Bauvorhaben in der Helmpertstraße sowie in der Von-der-Pfordten-Straße zu beobachten. Engagiert setzten sich nun Laimer dafür ein, dass dieser Art der dichten Bauweise Einhalt geboten und mehr Wert auf den Erhalt historisch gewachsener Wohnviertel gelegt wird.

In der jüngsten Sitzung des Laimer Bezirksausschusses (BA) bat die Laimer Bürgerin Angela Elsasser um Unterstützung des Gremiums. In der Von-der-Pfordten-Straße wird ein Neubau mit rückwärtiger Bebauung geplant, der, ähnlich dem Bauvorhaben in der Helmpertstraße, die Grundstücksfläche maximal einnehmen wird. Der Erhalt des alten Baumbestandes sowie städtebauliche Überlegungen werden da den Plänen des Bauherren untergeordnet. „Nebenan wird das Grundstück zugepflastert“, erklärt die Anwohnerin. In gleicher Weise sehen sich die Anwohner in der Helmpertstraße von derartiger Maximalbebauung bedroht. Hier soll eine freistehende alte Villa abgerissen und zugleich zehn Bäume gefällt werden, so dass auf dieser Fläche ein Mehrfamilienhaus mit neun Wohneinheiten entstehen kann, womit eine höchstmögliche Verdichtung auf dem Grundstück gewährleistet wird. Anwohner der benachbarten und unter Ensembleschutz gestellten Theodor-Fischer Siedlung haben sich kürzlich zu einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen und setzen sich dafür ein, dass das kulturelle Erbe in ihrer Umgebung erhalten bleibt und die Wohnsiedlung nicht durch den Neubau des modernen Baukomplexes zerstört wird. In der jüngsten Bürgerversammlung stellten sie dazu sogar mehrere Anträge: „Laim verliert seinen Charakter als Gartenstadt und wird gesichtslos“, erklärte dazu die Anwohnerin Sabine Kiermaier.

Mehr Stadtgestaltung

Große Unterstützung erhalten die engagierten Laimer vom Unterausschuss (UA) Bauen/ Planen im Laimer BA. Zu Angela Elsassers Antrag äußert Anette Zöllner (CSU), Vorsitzende des UA Bauen/ Planen: „Es wird gestrickt, was die Finanzwelt sich vorstellt.“ Auch fordert Zöllner: „Es sollte wieder Stadtplanung stattfinden! Denn: Stadtgestaltung ist das Abbild der Gesellschaft.“ SPD-Fraktionsvorsitzende Martha Mertens pflichtet bei, dass der UA Bauen/ Planen sich seit vielen Jahren sowohl für den Erhalt alter Bäume als auch für die Verhinderung dichter Bauweise und rückwärtiger Bebauung einsetze. Aber obwohl viele der BA-Mitglieder die Ansicht der Laimer teilen, besitzt das Gremium nur wenig Einfluss, um gegen das geltende Baurecht vorzugehen. „Da können wir so gut wie gar nicht einwirken“, erklärt dazu CSU-Fraktionsvorsitzender Peter Stöckle. Oberbürgermeister Christian Ude wies während der Bürgerversammlung ebenfalls darauf hin: „Das Baurecht besagt, der Grundstücksbesitzer hat das Vorrecht.“

Angela Elsasser appellierte an die Lokalpolitiker sich dennoch einzusetzen, um etwas zu verändern: „Es geht um unsere Heimat! Da bitte ich doch jeden in sich zu gehen und fraktionsübergreifend etwas zu machen.“ Und wie das Sprichwort sagt „viele können vieles bewirken“ – mit einer Unterschriftenaktion wollen die Bewohner der Helmperstraße die Villa und den alten Baumbestand retten. Unterschriften können abgegeben werden unter: www.petitionen24.com/villahelmpertstrasse


Bürgerinitiative für den Erhalt des alten Laim



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